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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 9

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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6 ergieng kurzer Hand aus der Cabinetskanzlei auf das Bittgesuch, der Bescheid, dass es bei der ursprünglicben Besolution zu verbleiben habe. Die Juden von Wien konnten aufathmen; die Wetterwolkehatte sich verzogen. Die Vermögenden besonders ergriff eine ungekannte freudige Aufregung, galt es doch, eilends des stolzen, eben noch kaum erträumten Vorrechtes sich zu bemächtigen, auf eigenem Grund und Boden sich anzubauen. Durch die hofbefreite Judenschaft gieng eine geschäftige Bewegung. Die Anmeldungen zum Hauskaufe nahm Graf Collalto entgegen, die Bewilligung ertheilte von Ball zu Fall der Kaiser. Erst wenn diese erfolgt war, konnte durch die hierzu abgeordnete Commission, in der Collalto den Hof, der Spittelmeister die von Wien vertrat, die Übertragung des Eigenthumsrechts vor genommen, der Kauf grundbücherlich vermerkt oder, wie man damals sagte, an die Gewähr geschrieben werden. Der ausgesteckte Bezirk erwies sich bald als zu enge. Bereits am 23. September 1624 befiehlt der Kaiser in einer Resolution, die am 24. Dezember desselben Jahres wiederholt werden musste, zu Gunsten des Hofjuden Abraham Kies aus dem ursprüngliehen Cirkel herauszugehen und zu dem von ihm bereits erworbenen grossen Hause und Garten ein anstossendes Häuschen abzutreten. Vergebens hatte Abraham Morpurgo, d. i. Marburger r) auf seinen am 27. Oktober inzwischen erfolgten ordnungsmässigen Kauf dieses Objectes sich berufen; er musste mit seinen Ansprüehen gegen Ries zurücktreten. Bei dem geringen Angebot und der starken Nachfrage konnten solche Wirren und Streitigkeiten nicht ausbleiben. Der zugemessene Raum war erschöpft, das Bedürfniss nach Unterkunft aber noch nicht befriedigt. Am 12. Februar 1625 ergeht vom Kaiser an die von Wien die Weisung5 den grossen Garten des Oberstlieutenants Hoff er mit den darin gelegenen kleinen Häusern gegen Erlegung des Kaufschillings den Juden in ihren “bequem für den Hof, indem S. M. ohne eine Nacht auszubleiben, die Bären- Schweins-, Hirsch-, Enten-, Beiher-, Fasanen-, Bebhühner-, Hasenjagd und den Beiz auf Lerchen und Wachteln gemessen kann. Meines Bedünkens ist das nit in anderen Ländern zu finden s. Adam Wolf, Geschichtliche Bilder aus Österreich 2, 182. ג) Moses und Jacob Marburger aus Gradiska erneuert Ferdinand am 12. Februar 1624 ihr auszeichnendes Privilegium s. Gr. Wolf, Ferdinand II. und die Juden 39.

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