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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1886-01-01 · [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886) · page 100

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
Date
1886-01-01
Page
– (sequence 100)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122076--1295-3123469
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— 92 gleicht die Ehrfurcht vor den Eltern mit der vor Gott; eine Gering- Schätzung der Eltern gilt als schwerer Frevel. 24) 7. Die Pflicht der Ehrerbietung gegen Eltern hört mit dem Tode derselben nicht auf; Kinder müssen vielmehr das Andenken ihrer Eltern hoch in Ehren halten, wenn diese schon längst im Grabe ruhen; sie müssen so leben, dass deren Namen der Mit- und Nachweit segensreich in Erinnerung bleibe. 25) Umso heiliger ist die Pflicht der Kinder, dafür Sorge zu tragen, dass den verstorbenen Eltern ein, wohl prunkloses, aber doch würdiges, ehrenvolles Leichenbegängniss bereitet und eine anständige Grabstätte angewiesen werde. Um den Verstorbenen zu ehren und um die nöthigen Leichengewänder und das zur Bestattung Erforderliche herbeischaffen zu könneu, enthebt die Halacha die um einen, der in der Schrift 26) erwähnten Verwandten Leidtragenden (אונן) von der Erfüllung der göttlichen Gebote. 27) Das Begleiten einer Leiche zur letzten Ruhestätte (הלוית יהמת) wie jeder Liebesdienst, den man derselben erweist, wird als eine besonders lobenswerthe ethisch-religiöse That gepriesen. (גמילות חסד 28 •עם החי ועם המת) Um bei dem Verluste einer theuern Person einer-, seits dem schmezlichen Gefühle sein natürliches Recht zu lassen andererseits aber zn verhüten, dass es nicht masslos stürme und die Grenzen der Vernunft überschreite, regelte die Halacha die Art und Weise der äusseren Trauer um einen geliebten Todten und indem sie ihm den Trost der Religion wohlwollend reicht, bestimmt sie die Tage der tiefem Trauer, wo die Wunde noch neu und der Leidtragende noch unter dem Eindruck des grossen Verlustes, den er erlitten, vom tiefsten, herbsten Schmerz erfüllt ist, und hernach die Tage der geringeren Trauer, wo Zeit und Umstände schon beruhigend auf Geist und Herz gewirkt, und der Trauernde in pietätvoller Erinnerung an den Dahingeschiedenen, mit frommer Ergebung in den 24) Der Unterschied zwischen der Ehrfurcht, die man den Eltern schuldet (מורא) und der gebotenen Verehrung derselben (כיבוד), sowie die hal. Vor- Schriften, wie weit sich dieselben erstrecken, sind enthalten T. Kidduschin 32bff• Mahn. Mamrim Cap. 6. Das Gesetz vom ungehorsamen, widerspenstigen Sohne (בן סורר ומורה) (Deut. 21, 18) ist erläutert T. Sanhedrin 68bff. Maim. Mamrim 7. 25) T. Kidduschin 31b. 26) Leviticus 21. 27) T. Berachot 17bf. Jeruschalmi Berachot III, 1. 28) T. Sukka 49b. Vergl. Megilah 3b und Tossefot das.

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