Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 101)
- Language
- German
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— 98 — Willen Gottes und mit Hinblick auf das ewige Jenseits, sich beruhigt und tröstet. 29) Daher ist es heilige Pflicht, in den Tagen der tieferen Trauer (שבעה) den Leidtragenden Condoienzbesuche abzustatten, durch Worte der innigen Theilnahme sie zu trösten und aufzurichten; (ניחום אבלים) diese ethische Pflicht wird als ein besonderer Akt der Pietät und der Menschenliebe hochgehalten und Maimuni bemerkt hierüber: Es ist eine wesentliche halachische Pflicht, Kranke zu besuchen, Trauernde zu trösten, Leichen zu bestatten, Bräute zum Trauhimmel zu führen, Gästen das Geleite zu geben . . . Alle diese sind Liebesdienste, die der Mensch persönlich zu jeder Zeit, wo sich eine Gelegenheit darbietet, auszuüben verpflichtet ist; sie sind enthalten in dem göttlichen Gebote: »Liebe deinen Nächsten wie dich selbst«. 30) 8. Das jüdische Gemeinwesen war ursprünglich kein monarchisches. Erst zur Zeit des Profeten Samuel ward das Königthum errichtet; doch enthält schon die Thora, in der Voraussicht der kommenden Ereignisse, gewisse Königsgesetze.31) Der zum König Gesalbte galt als von Gott in die Königswürde eingesetzt; ihm musste mit der grössten Ehrfurcht und der loyalsten Hingebung als dem Staats- Oberhaupt begegnet und seinen Anordnungen willig Gehorsam geleistet werden. 32) Allein auch die königliche Macht war durch das göttliche Gesetz beschränkt; es wurden dem Könige mehrere Vorschriften ertheilt, die alle, wie die Schrift bemerkt, den Zweck hatten: לבלתי רום לבבו מאחיו ולבלתי סור מן המצוד, ימין ושמאל »dass er sein Herz nicht erhebe über seine Brüder und dass er nicht abweiche von dem Gebote, weder zur Rechten noch zur Linken«. 33) »So wie die Thora den König mit den höchsten Ehren und Würden bekleidet nnd Allen befiehlt, die königliche Majestät zu verehren, ebenso verpflichtet sie den König, bescheiden seines hohen Amtes zu walten, sich nicht hoch- und übermüthig dem Volke gegenüber zu benehmen; vielmehr zeige er sich gnädig und voller Erbarmen gegen Klein und 29) Über die Zeit der tieferen und der geringeren Trauer (אבלות שבעה ושלשים) sowie über die Art und Weise der Trauer und endlich, über die Yerschiedenlieit bei einem Trauerfall über Eltern oder sonstige Verwandten siebe T. Moed Katan 14a ff. Maim. Abelot. s0) Maim. Abelot 14, 1. — st) Deut. 17,14—20. 38) T. Ketubot 17a, Sanheclrin 20b. — sa) Deut. 17, 20.