Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 95)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/3122061-3122076--1290-3123464- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
87 auch der Richter, da ,wo das Recht ea erheischt, wohl niuthig und unerschrocken seiner Pflicht entsprechen, doch muss Bescheidenheit in seinem Umgänge vor walten. Ferner sollen die Richter יראי אלדד ם »gottesfürchtig« und שנאי בצע »uneigennützig« אנשי אמת »wahrheitsliebend« sein; denn nur dann kann mit Recht von ihnen er wartet werden, dass sie das Recht um seiner seihst willen, ohne irgend eine Nebenabsicht, vertreten und schützen werden 2) בל המעמיד דיין שאינו הגון כאלו נטע אשרה שנאמד לא תטע לך אשרה כל עץ אצל מזבח ה׳ אלהיך אשר תעשה לך »Wer einen Unwürdigen zum Richter ernennt, gleicht dem, der einen Hain pflanzt, von dem es heisst: du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen beim Altar des Ewigen deines Gottes, den du dir machst«.3) Ein Richter, der des Geldes wegen ernannt wird, dessen Ernennung ist ungültig. 4) Der Richter musste sich der Heiligkeit seines Berufes stets bewusst bleiben und von der Überzeugung durchdrungen sein ׳כי המשפט לאלהים »dass das Recht göttlich ist« 5) und dass er im Namen Gottes, dem er dafür verantwörtlich ist, Recht sprechen soll; darum werden die Richter auch אלהים genannt; sie zu beleidigen, ist strenge verboten אלהים לא תקלל »dem göttlichen Richter sollst du nicht fluchen«. 6) 2. Zur richtigen Erforschung dessen, welche der streitenden Parteien im Rechte ist, weist die Thora den Richter an: שמע בין אחיכם ושפטתם צדק בץ איש ובין אחיו ובץ גרו לא תכירו פנים במשפט כקטן כגדול תשמעון לא תגורו מפני איש כי המשפט לאלדדם הוא »Hört wohl an, was zwischen eueren Brüdern vor gefallen und urtheilt nach Gerechtigkeit zwischen Jedermann, der mit seinem Bruder oder mit einem Fremdling Streit hat (also Gleichheit vor dem Rechte). Lasset kein Ansehen der Person im Gerichte gelten, höret den Geringen so gut als den Vornehmen, fürchtet euch vor keinem Manne, denn das Gericht ist Gottes Sache«. 7) Selbst bei dem sehr schweren Verbrechen der Verführung einer Stadt zum Abfalle von Gott, (ער“ הנדהת) heisst es: והקית ושאלת דדטב והנה אמת נכון הדיד >>(h! sollst genau untersuchen, nachforschen und nachfragen und wenn du gefunden, dass der Bericht wahr und gewiss«,s) das Verbrechen also zweifellos geschehen ist, erst dann kannst du zur Urtheilsfällung schreiten. ושפטו את העם משפט צדק לא תטה משפט לא תכיר פנים ולא תקה שחד כי. השהד יעור עיני הכמים ויסלף 2) Maimimi Sanliedriii Cap. 2. § 7. — s) T. Sanliedrin 7b. 4) Jerusclialmi Dikkurim III, 3. — 5) Deut. 1, 17. 6) Exodus 22, 27. — 7) Deut. 1, 1g u. 17. — s) Deut. 13, 15. ״fi 4r 5*3 ־! iiä;