Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 93)
- Language
- German
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י- 85 den und um ihren guten Ruf nicht zu gefährden. 12) Hat man das Kleid oder die Decke eines Armen zum Pfand, soll man es ihm tag־ lieh bei Sonnenuntergang wieder geben. ואם איש עני הוא לא תשיב בעבטו השב תשיב לו את העבוט כבוא השמש ושכב בשלמתו וברכך ולך תהיה צדקה לפני ה׳ אלהיך »Wenn er ein armer Mann ist, sollst du dich nicht niederlegen und das Pfand bei dir behalten, sondern mit Sonnenuntergang ihm das Pfand wiedergeben, dass er unter seiner Decke schlafe und dich segne; dir wird es vom Ewigen deinem Gotte als Almosen angerechnet werden«. 13) Gegenstände, die zur Bereitung der Speisen unumgänglich nothwendig sind, dürfen nicht als Pfand genommen werden. לא יחבל רהים ורכב בי נפש הוא הבל »Man soll den untersten oder obersten Mühlstein nicht zu Pfand nehmen«. 14) Selbst bei der gerichtlichen Execution darf keine Härte Platz greifen, sondern nachdem der Schuldner seine ganze Habe gewissenhaft dem Gerichte zur Deckung der Schuld übergeben, werden ihm die für die Dauer von dreissig Tagen nöthigen Lebensmittel, ferner die für den Zeitraum von zwölf Monaten unentbehrlichen Kleidungs־ stücke, ein Bett, die nothdürftigste Zimmereinrichtung und Werkzeuge zur Betreibung eines Gewerbes zurückgegeben, damit er und die Seinen nicht dem Elende Preis gegeben seien.(15 (מפדרץ לבע״ח) So ist im ganzen Verfahren die Humanität vorherrschend, die Gerechtigkeit mit der Billigkeit vereint und durchaus dem Sittengesetze entsprechend. 12) Deut. 24,17. T. Baba Mezia 115a. Maim. das. 13) Deut. 24, 12, 13. Sielie auch Exodus 22, 26. Die Halacha verpflichtet den Gläubiger, auch wenn das gepfändete Kleid für den Tagesgebrauch nothwendig ist, dieses sowie überhaupt jene Geräthe, die der Schuldner zu seiner Arbeit benöthigt, diesem täglich des Morgens zurückzugeben. T. Baba Mezia 114b. Maim. Malwe Welowe Cap. 3. §. 5. 14) Deut. 24, G. Die Halacha bezieht dieses Verbot auf alle Gegenstände, die zur Bereitung der Speise erforderlich sind. T. Baba Mezia 115a f. Maim. a. a. 0. § 3. 15) T. Baba Mezia 113b. Maim. das. Cap. 1. § 7.