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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1886-01-01 · [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886) · page 88

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
Date
1886-01-01
Page
– (sequence 88)
Language
German
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…/3122061-3122076--1283-3123457
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80 etwa auf weichem Polster schlafen, ihm aber eine harte Lagerstätte anweisen wollen.« 16) Es besassen überdies der Knecht und die Magd mehrere Mittel, wodurch sie ihre Freiheit erlangen konnten. Damit sie aber, wenn sie aus dem Dienste entlassen wurden, nicht völlig mittellos dastehen und leicht der Versuchung ausgesetzt seien, ihr Leben auf unredliche Weise zu fristen, verordnete das Gesetz : לא תשלחנו ריקם הענק העניק לו מצאנך מגרנך ומיקבך אשר ברכך ה׳ אלהיך תתן לו וזכרת כי עבד היית בארץ מצרים »Du sollst ihn nicht leer lassen ziehen s von dir, sondern ihm ein Geschenk mitgeben von deinem kleinen Vieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter; nachdem der Ewige dein Gott dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. Du musst bedenken, dass auch du Knecht warst im Lande Mizraim.« 17) Humane und milde Behandlungsweise auch des kanaanitischen Knechtes (עבד כנעני) (der Nachkomme Chams, dem Noe geflucht und dem er dem schmachvollen Beruf angewiesen hat עבד עבדים יהיה לאחיו »Ein Knecht der Knechte soll er sein seinen Brüdern«) 18) befiehlt das göttliche Gesetz. Während alle übrigen Völker des Alterthums den Knecht als Sache betrachteten und demzufolge ihn mit der grausamsten Härte behandelten, ja sogar straflos tödten durften, gedachte das jüdische Gesetz seiner liebevoll und suchte sein ohnehin schweres Geschick zu mildern. Wenn der Herr den Knecht an einem seiner Glieder verletzte, musste er ihm sofort die volle Freiheit gewähren. 19) Starb er unter den Geisselschlägen seines grausamen Herrn, so war dieser des Todes. 20) Am Sabbat musste dem Knechte Buhe gegönnt werden. Der Talmud berichtet von vielen Schriftgelehrten, die ihre Sklaven mit besonderer Humanität behandelt haben. So hat Babbi Jochanan von demselben Fleische, von dem er gegessen und von dem Weine, den er getrunken, auch seinem Sklaven gegeben. Ein Anderer gab seinem Knechte von jeder Speise, die er für sich bereiten liess und wieder ein Anderer reichte noch bevor er selbst sein Mahl ge- ס halten hatte, dem Sklaven die Speise. Mehrere ähnliche Fälle werden im Talmud zur Nachahmung wärmstens empfohlen. 21) Maimuni schliesst das Buch Kinjan mit folgenden beherzigenswerthen Worle) T. Kidduschin 20a. 17) Deut. 15,14. Die lial. Vorschriften hierüber sind enthalten T. Kidduscliin 14b ff. Maim. Abadim Gap. 2—5. 8נ) Genesis 9, 26. — 19) Exodus 21, 26. — a0) Das. 21, 21. 21) Vergl. T. Ketubot 61a, Jeruschalmi Baba Karnma VIII, 4.

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