Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
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X — 73 — verletzt werden darf, ist das natürliche Recht der persönlichen Freiheit: innerhalb der gesetzlichen Schranken die Kräfte seines Leibes, die Anlagen seines Geistes frei entfalten und benützen zu können, ohne von Anderen gehindert oder beschränkt zu werden. לא תגנוב בגונב נפשות הכתוב מדבי־' Das im Decalog ausgesprochene Verbot des Diebstahls, erklärt der Talmud, 39) bezieht sich auf den Menschen- Diebstahl. וגונב איש ומכרו ונמצא בידו מות יומת »Wer einen Menschen stiehlt und zum Sklaven verkauft, oder man findet ihn bei ihm, soll des Todes sein«.40) Wer einem Menschen die Freiheit raubt, den stellt die Thora dem Mörder gleich, denn auch jener begeht einen Mord an der Freiheit. Aber nicht bloss der Diebstahl und Raub eines Menschen, sondern auch das Beschränken der Wege und Mittel zum Gebrauche der Freiheit, das Verkümmern derselben durch Bedrückung oder Verleitung ist streng untersagt. לא תונו איש את עמיתו באונאת דברים הכתוב מדב- »Ihr sollt Einer den Andern nicht kränken durch verletzende Worte«,41) wodurch man im freien Gebrauch seiner Menschenrechte sich beschränkt fühlt. וגי לא תונה ולא תלחצנו כי גרים הייתם בארץ מצרים »Den Fremdling sollt ihr nicht kränken und bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Lande Mizraim«.42) Ihr sollt eure Macht den Fremdling nicht fühlen lassen, ihm nicht in der freien Entwickelung und Benützung seiner Kraft hindernd entgegentreten. כל אלמנה ויתום לא תענון »Die Witwern und Waisen sollt ihr nicht kränken«. 48) Ihre Hilflosigkeit sollst du nicht zu deinem Vortheile und zu deren Nachtheile benützen und in ihrer Ohnmacht auch noch ihre Freiheit beschränken. ולפני עור לא תתן מכשול »Dem Blinden sollst du keinen Anstoss legen«. 44) Nach der talmudischen Erklärung 45) ist unter לעוד dem man kein Hinderniss in den Weg legen soll, worüber er straucheln könnte, nicht bloss der des Augenlichtes Beraubte, sondern auch der Blinde am Geist, der Unwissende, der Unerfahrene, der Leichtsinnige zu verstehen, ferner der, dem es an Einsicht fehlt, das sittlich Gute zu wählen und das Böse zu verwerfen. Keinem von diesen dürfen wir aus Eigennutz, 39) Sanhedrin 86a. 40) Exodus 21, 16. Die halachisehen Abhandlungen hierüber sind enthalten T. Sanhedrin 86a ff. Maimuni Greneba Cap. 9. 41) T. BabaMeziah 58b. — 42) Exodus 22, 20. — 43) Das. 22, 21. 44) Deviticus 19,14. — 45) T. Aboda Sara 6b u. sonst.