Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3122061-3122076--1275-3123449- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
72 Beschädigung durch stössige Thiere, durch Graben oder Öffnen von Gruben auf öffentichen Plätzen, durch Anlegen von Feuer, durch Abweiden und Zertreten fremder Saaten u. d. m., wie sie in Exodus 21 erwähnt und T. Baba Kamma weitläufig erörtert und von Mahnuni Niske Marnon codificirt sind. 34) 10. Nicht nur nicht beschädigen dürfen wir das Eigenthum Anderer, wir sind auch verpflichtet, da, wo diesem Gefahr droht, helfend einzugreifen und soweit unsere Macht reicht, die Gefahr abzuwenden. כי תפגע שור איבך או המרו תעה השב תשיבנו לו »Wenn du deines Feindes Ochsen oder seinem Esel begegnest, dass er *irrt; so sollst du ihm denselben wieder zuführen«.35) כי תראה המור שנאך רבץ תהת משאו והדלת מעזב לו עזב תעזב עמו »Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last Kegen siehst, hüte dich ihn zu lassen, sondern du musst mithelfen, ihn aufzurichten«. (לא תראה את (36 (מצות פריקה שור אחיך או את שיו נדהים והתעלמת מהם. השב תשיבם לאחיך »Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irre gehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern du sollst sie zu deinem Bruder führen«. 87) לא תראה את המור אחיך או שורו נפלים בדרך והתעלמת מהם הקם תקים עמו »Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehest fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern ihm aufhelfen«. 38) מצות טעינה 11. EndKch besitzt der Mensch als ethische Person noch ein Gut, das wohl nicht fassbar und mit den äusseren Sinnen nicht wahrnehmbar, das aber werthvoller als alle materiellen Güter ist und das selbst mit der Gefahr des Lebens nicht zu theuer erkauft wird. Dieses kostbare Gut, das gleich dem menschlichen Leben nicht 34) Selbst das zwecklose Vernichten oder Beschädigen des eigenen Vermögens verbietet die Halacha, da der Allgütige nur zum Nutzen und zum Genüsse, nicht aber zum muthwilligen, zwecklosen Vernichten dem Menschen die Erdengüter verliehen hat. Das Verbot lautet: לא תשחית du sollst nichts muthwillig verderben«. Siehe Deut. 20, 19; T. Baba Kamma 90b, 91b; Sabbat 105b; Maimuni Melachim Cap. 6. § 10. Übrigens ist eine solche Zerstörungswuth ein Zeichen eines rohen Herzens und auch dem Sittengesetze zuwider. 35) Exodus 23, 4. 86 —־) Das. 23, 5. — 37) Deut. 22, 1. 38) Deut. 22, 4. Bei dem Entlasten des unter seiner Last liegenden Thieres kömmt auch die Pflicht, das Thier von jeder Qual zu befreien (צער בעלי חיים) in Betracht; daher in Collisionsfällen der Entlastung (פריקה) und der Wiederbelastung (טעינה) erstere vorzunehmen ist. Ausführliches hierüber T. Baba Meziah 31a ff. Maimuni Rozeacli Cap. 13.