Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 78)
- Language
- German
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70 und frevelt gegen Gott, die höchste Sittlichkeit und gegen seine Mitmenschen.24) 7. Nicht nur wirklicher Diebstahl und Raub sind streng verboten, sondern auch das lüsterne Streben nach fremdem Eigenthum gilt als sündhaft. לא■ תחמוד »Du sollst nicht gelüsten«25) ist eines der zehn Gebote; die Halacha lehrt: Derjenige, dessen lüsternes Streben nach dem Gute eines Andern so weit geht, dass er, um in den Besitz des verlangten Gegenstandes zu kommen, den Besitzer nöthigt wider dessen Willen den angebotenen Betrag hiefür zu nehmen, steht nicht viel dem eigentlichen Räuber nach, weil auch hier nicht der Wille des Eigentnümers, sondern die Gewalt den Besitzwechsel herbeiführt; wer so handelt, wird als Gewalttäter bezeichnet (חמסן)• So bemerkt Maimuni: 26) »Das Gelüsten nach dem Gute eines Andern ist die erste Stufe, die zum thätigen Streben darnach leitet, von hier führt zum eigentlichen Raube nur ein Schritt; denn so der Eigentümer, selbst für einen höhern Preis und auf Fürsprache von Freunden, dasselbe dem darnach Verlangen Tragen- -den käuflich zu überlassen sich weigert, bemächtigt sich dieser dessen endlich durch Raub, wie es in der Schrift heisst: und sie waren lüstern nach dem Besitz von Häusern und raubten dieselben. Und widersetzt sich der Eigentümer dem Raube seines Gutes, so ist nicht selten ein Mord das Ende, wovon uns die Geschichte von Achab und Nebot ein trauriges Beispiel bietet.« 8. Dem Diebstahle gleich ist der Betrug, sei es die Übervortheilung im Preise oder durch Vorspiegelung von Eigenschaften, die das Verkaufs-Object angeblich besitzt, oder durch Begleichung des Kaufpreises mit falscher Münze oder endlich durch falsches Mass oder Gewicht; in allen diesen Fällen, wo der Eine den Andern hintergehet oder Jemandes Unkenntniss oder Unvorsichtigkeit zum eigenen Vorteile ausbeutet, begeht er einen Betrug; er eignet sich auf unredliche Weise fremdes Gut an, was den Bekennern des Judentliunis sowohl vom ethischen als vom Religions-Gesetze gleich streng verboten ist. וכי תמכרו ממכר לעמיתך או קנה מיד עמיתך אל תונו איש את אחין »Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von ihm etwas kaufst, sollt ihr Einer den Andern nicht übervortheilen« 27) ולא תונו 24) Die halachischen Vorschriften sind enthalten T. Baba Kamma, Baba Mezia u. sonst Maimuni Gesela Weabeda. 25) Exodus 20, 17. — 26) Gesela waabeda Cap. 1. §. 11. — 27) Levitieus 25, u.