Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
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49 Reue bekundet, so dass anzunebmen ist, dass er im normalen Zustande dasselbe nicht gethan hätte. Überdies giebt es noch mehrere Gelöbnisse, bei denen, sowohl in Ansehung ihres Wesens als auch ihrer Form, eine Auflösung unstatthaft ist; darum muss der, welcher um die Auflösung ansucht, dem betreffenden Forum genau angeben: das Gelübde, dessen Veranlassung und die Ursache, warum er es bereuet und die Auflösung wünscht. Erst nach genauer Untersuchung, ob das Gelöbniss auflösbar ist, oder ob nicht ein rechtmässiger Grund zur Erfüllung des Gelübdes verpflichtet und ob die angebliche Reue zur Auflösung berechtigt, kann diese erfolgen. Übrigens hat die Thora die Tochter bis zum Alter von 121/2 Jahren unter Curatel des Vaters und die Gattin unter Obsorge des Gatten rücksichtlich gewisser von der Halacha genau umschriebenen Gelöbnisse gestellt, um die bezeichneten Gelöbnisse als nicht bindend zu erklären. (18 •(הפרה) 4. Heiliger als das eidliche Versprechen ist der assertorische Eid, d. i. die feierliche Betheuerung der Wahrheit oder Unwahrheit eines Geschehnisses durch die Anrufung Gottes als Zeugen. Ein solcher Eid ist unter keiner Bedingung auflösbar; er kommt der Entweihung des göttlichen Namens, der Verhöhnung der höchsten Wahrheit gleich, so er nicht vollkommen der Wahrheit entspricht. Der Meineid ist schon an und für sich ohne Rücksicht auf die dadurch etwa verursachte Rechstverletzung ein Frevel sowohl gegen das ethische, als gegen das Religionsgesetz. לא תשא את שם ה׳ אלהיך לשוא כי לא ינקה ה" את אשר ישא את שמו לשוא »Du sollst den Namen des Ewigen Deines Gottes nicht falsch aussprechen, denn der Ewige lässt nicht ungestraft wer seinen Namen falsch ausspricht. 19) ולא תשבעו בשמי לשקר והללת-את שם אלהיך אני ה׳ »Ihr sollt nicht schwören bie meinem Namen zu einer Lüge, du würdest entweihen den Namen deines Gottes,ich bin der Ewige.«20) Die Halacha erklärt den Meineid, abgesehen von dem Unrechte, das durch denselben gegen die Menschen und die gesellschaftliche Ordnung begangen wird, als eine Gotteslästerung, als eine schwere Versündigung gegen die Ehrfurcht vor Gott und als eine Verleugnung der höchsten Wahrheit, mithin als 18) Siehe Humen Cap. 30 und die hal. Vorschriften T. Hedarim und Schebuot, Maim. Hilchot Hedarim. 19) Exodus 10, 7. — 20) Leviticus 19, 12. Block: Ertesitöje. 4