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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1886-01-01 · [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886) · page 55

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
Date
1886-01-01
Page
– (sequence 55)
Language
German
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47 das Gelöbniss heilig zu halten und es nicht zu entweihen. Hieher gehört auch das Nasiräergelübde. ״) Allein weder die eine noch die andere Form der Abgelobung wird von der Halacha im Allgemeinen als ein Yerdienst bezeichnet; es wird vielmehr derjenige, der am Geloben sich gewöhnt, scharf getadelt. הנודד כאלו בוגד, במה והמקיימו כאלו הקריב עליה »Ein Gelübde thun ist eine Opferhöhe erbauen (d. i. zur Zeit als das Opfern ausserhalb des Gottestempels verboten war); das Gelübde erfüllen ist darauf opfern.« 12) אעם שמקיימו נקיא'ישע »Wer ein Gelübde thut, gilt wenn er sie auch hält, gleichwohl als Sünder.« 13) לעולם אל תהי רגיל בנדרים שסופך למעול בשבועות »Man gewöhne sich nicht ans Geloben denn gar leicht lernt man dadurch mit Eiden ein gleichgültiges Spiel treiben.« u) וכפר עליו מאשר חטא על הנפש וכי ׳באיזה נפש הטא זה אלא שציער עצמו מן היין והלא דברים רף ומה זה שלא ציער עצמו אלא מן היין נקרא חוטא המצער עצמו מכל דבר על אחת כמה וכמה מכאן אמרו כל היושב בתענית נקרא הוטא. »Man versöhne für ihn, was er (der Nasiräer) gesündigt gegen die Person. Gegen welche Person hat er gesündigt? gegen seine eigene dadurch, dass er demGenüss des Weines zu entsagen gelobt. Wenn nun schon dieser Sünder genannt wird, um wie viel mehr sündigt wer sich aller erlaubten Genüsse zu enthalten gelobt. So lehrten auch die Weisen: wer seinen Leib durch vieles Fasten kasteit, ist ein Sünder.« 15) לא דייך מה שאפרד, לך התורה אלא שאתה מבקש לאפור עליך דברים אחרים »An Mässigkeit und Enthaltsamkeit dich zu gewöhnen möge dir das genügen, was die Thora zu gemessen verboten hat, wozu willst du dir noch beengendere Schranken ziehen und selbst dem Erlaubten entsagen?« 16) Nur im Kampfe mit der Sünde, nur da, wo die Begierde gegen die Sittlichkeit anstürmt und diese der Gefahr ausgesetzt ist, jener zu unterliegen, nur in solchen Fällen ist das Geloben zur Kräftigung des ethischen Wollens, zur Begeisterung für die Pflicht (לזי״וזי נפשיה*) lobenswert, nur in diesen Fällen wird es von der Halacha empfohlen. »Gelöbnisse, die Stärkung der sittlichen Gesinnung, Veredelung der That bezwecken, bekunden einen frommen Eifer für das Gute und sind löblich. Wenn Jemand an sich bemerkt, dass er zu sehr der ״) Numeri 6; T. Nasir Maim. Abschnitt Nasir. 12) Nedarim 22a. — ls) Das. 20a. — 14) Das. 20a. — 15) Nedarim 10a. 16) T. Jeruschalmi Ne dar im Abschnitt 9, Halacha 1.

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