Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1886-01-01 · [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886) · page 51

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
Date
1886-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3122061-3122076--1246-3123420
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

43 Entwürdigung derselben sein Hobeitsreebt über die Tbiere verliert, so wird uns klar, mit welcher Sorgfalt wir unsere Menscbenwürde zu wahren und uns zu hüten haben, die vom göttlichen Gesetze gezogenen Schranken zu überschreiten. Der erste Fehltritt schon wäre ein Eingriff in das Herrscherrecht des Weltenschöpfers der unsere Macht über seine Geschöpfe begrenzt und durch seinen göttlichen Willen beschränkt hat. Ein Überschreiten dieser Grenze müsste uns dass Missfallen der höchsten Heiligkeit zuziehen und wäre darum dem Sittengesetze widersprechend. מכלל שנאמד יירק עשב נתתי לכם את כל יכול הכל היה בחזקת היתר ת״ל זאת הבהמה אשר תאכלו יכול יהא כל הבהמה כולה מותרת ת״ל אך בשר בנפשו דמו לא תאכלו אסר אבר מן ההי על כן לא יאכלו בני ישראל את ניד י תשה אסר גיד הנשה וכל הלב שור וכשב ועז לא תאכלו אסר את ההלב כל דם לא תאכלו אסר »Das Wort את הדם יכול יהו מותרין בזביהה ושלא בזביהה ת״ל וזבהת ואכלת Gottes : wie das grüne Kraut habe ich euch Alles gegeben, ist nicht so aufzufassen, als wäre hiemit dem Menschen über die Thierwelt eine solche unbedingte Herrschaft eingeräumt, wie über das Pflanzenreich, nein, die Herrschaft über die Thiere ist eine begrenzte und beschränkte; die erste Schranke ist darin zu sehen, dass nicht alle Thiere, sondern nur jene zum Gemessen erlaubt sind, die in der Thora angeführt oder durch bestimmte Merkmale bezeichnet sind. Die zweite Beschränkung liegt darin, dass selbst yon den erlaubten Thieren nicht alle Theile genossen werden dürfen. Dahin gehören die von einem lebenden Thiere abgesonderten Theile (ל(אבר ובשי מן החי ferner die Spannader, das Unschlitt und das Blut; endlich ist auch die Tödtungsart der zur Speise dienenden Thiere an gewisse Gesetze gebunden. 19) ■ ׳ 19) Sifra Schemini Cap. 2. Der Genuss eines von einem lebenden Tliiere abgesonderten Tlieiles (אבי ובשר מן החי) verrätb eine Rohheit und Grausamkeit, die eines gesitteten Menscben unwürdig ist; dieses Yerbot gehört auch zu den sieben noachidischen Gesetzen. Sehr strenge verboten ist dem Israeliten der Genuss des Blutes, »vielleicht um Grausamkeit zu verhüten« (de "Wette, »Lehrbuch der heb. jüd. Archäologie« §. 188 vergl. Abravanel Thora Com. und Saal schütz M. R. Cap. 29, §. 3 und 4.) Zu diesem Behufe müssen die Pleischtheile von den Blutgefässen gereinigt und das in den Muskeln enthaltene Blut durch Waschungen und Bestreuen mit Salz entfernt werden. Was die Tödtung des Thieres betrifft, muss dieselbe mit einem feinen, scharfen, von einer jeden Scharte freien Messer von einer Person, deren religiös-sittlicher Charakter anerkannt ist, ohne die kleinste Pause so schnell als

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.