Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 48)
- Language
- German
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40 mich die höchste Heiligkeit verleugnen und seihst der Sittlichkeit abtrünig werden. Überdies könnte in einer solchen Ehe der eigentliehe ethische Zweck kaum erreicht werden. 6) Mit einem zum Judenthunie bekehrten Heiden (resp. Heidin) konnte in der Regel eine gültige Ehe geschlossen werden; nur bei einzelnen heidnischen Yolkstämmen machte die Schrift beschränkende Ausnahmen, die aber durch die Feldzüge des Assyrer Königs Sanherib, durch die von ihm bewirkte Vertreibung der verschiedenen Völker aus ihren Erblanden und die Vermischung derselben mit andern Stämmen alle praktische Bedeutung verloren hat. 7) Bevor noch die Aufnahme ins Judenthum stattfindet, muss genau untersucht und festgestellt werden, ob der zum Übertritt sich Meldende nicht etwa darum diesen Schritt thut, damit er eine von ihm schon früher beabsichtigte Ehe eingehen könne oder um eines andern Vortheils willen. 8) Ist man aber von dem Ernst und der Reinheit seiner Absicht hinlänglich überzeugt, so wird ihm vor Allem Vorstellung darüber gemacht, wie Israel von jeher verfolgt ward und was es seiner Religion halber zu leiden hat. Bleibt er dennoch in seinem Vorsatze unerschüttert, so wird er nicht bloss in den Grundlehren der Religion unterrichtet, sondern es werden ihm auch nebst einigen leicht zu erfüllenden Pflichten, mehrere Gebote und Verbote, deren Beobachtung mit der grössten Schwierigkeit und völliger Selbstverleugnung verbunden st, ang edeutet und zugleich die grossen Strafen erwähnt, die seiner nun harren, wenn er die göttlichen G esetze nicht beobachtet, während er bis jetzt hievon befreit war. Zeigt er sich auch jetzt noch standhaft, so wird ihm noch von dem Lohne der Frommen im ewigen Jenseits Andeutung gemacht und erst dann geschieht der vorgeschriebene Akt der Aufnahme. 9) So wird auch hier der ethischen Idee der Willensfreiheit und der Wahrhaftigkeit volle Rechnung getragen und Niemand durch Überredung, Vorspiegelung oder gar durch Anwendung von Zwangsmitteln zum Scheinübertritt veranlasst. 4. Die Aaroniden sind als Priester Gottes, in Folge ihres heili- 6) Vergleiche Saalschutz M R. »Anhang« S. 793. ff. ד) Siehe Jebamot 76a ff. Kidduschin 67a, Tosefta Kiddnschin Cap. 5, Maimuni, Issure Biah Cap. 12. s) Jebamot 24b, Maimuni Issure Biah Cap. 13. §. 14. °) Jebamot 47a, Maimuni Issure Biah Cap. 14.