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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1886-01-01 · [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886) · page 47

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
Date
1886-01-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
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…/3122061-3122076--1242-3123416
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39 Heiligkeit erregt und ihren eigenen Untergang herbei geführt haben.1) ולא תטמאו בהם אני ה׳ אלהיכם מלמד שעריות קרויות טומאה ולא תטמאו .בהם ונטמאתם בם ואם מטמאין אתם בהם נפסלין אתם מאחרי וכי מה הנאה יש לי »Und ihr sollt nicht בכם ואתם מתהייבי׳ לי כלייה לכך נאמר אני ה׳ אלהיכם durch sie verunreiniget werden, denn ich bin der Ewige euer Gott; dies will lehren, dass geschlechtlicher Umgang mit Verwandten (עריות) eine Verunreinigung ist. Ihr sollt euch daher nicht verunreinigen, denn hiemit sündigt ihr gegen das Sittengesetz und entfremdet euch mir, der höchsten Heiligkeit. Wie sollte ich Wohlgefallen an euch finden, da ihr in Unzucht lebt, was meinen Hass erregt und euer sicheres Verderben bewirkt.» 2) Diese Verunreinigung stellt die Thora der unsittlichen Handlung wider die Natur gleich; sie befiehlt: והתקדשתם והייתם קדשים כי אני ה׳ אלהיכם »Ihr sollt euch heiligen, heilig sei euer Wollen und euere That, denn ich der Ewige, die höchste Heiligkeit, das Urbild der vollendetesten Sittlichkeit bin euer Gott. 3) 2. Zur Sittenreinheit gehört auch das Verbot, mit einem Weibe während der Menstruation, (נדה oder זבה) oder auch nach der Entbindüng, vor Verlauf der im Gesetze vorgeschriebenen Zeit und bevor sie das vorschriffcsmässige Reinigungsbad genommen (י(טבילה במקוה geschlechtlichen Umgang zu pflegen. Dieses Getrenntsein selbst von der eigenen Gattin hat nicht bloss einen sanitären Grund, sondern ist auch eine ethische Pflicht, u. z. die der Enthaltsamkeit und der Sittenreinheit. 4) - 3. Gemischte Ehen zwischen Bekennern des Judenthums und des Heidenthums sind strenge verboten. Als Grund hieftir ist in der Schrift angegeben בי יסיר את בנך מאחרי ועבדו אלהים אחרים »er wird deinen Sohn mir abfällig machen, dass sie andern Göttern dienen« 5), ג) Leviticus 18 und 20. 2) Sifra zu Achre Moth. Cap. 13. 3) Leviticus 20, 7. Über die verschiedenen verbotenen Grade der Yerwandt schaft und Schwägerschaft, sov/ie über jene Grade, die rabbinisch verboten (שניות לעריות) siehe T. Jebaniot, Kidduschin, Ketubot undKerithot a. m. O.; Maimuni, Hilchot Issure Biah als erster Abschnitt des fünften Buches »Kedusclia«. 4) Die speciellen hall. Vorschriften hierüber sind weitläufig auseinandergesetzt Sifra Tasria Cap. 1., Mezora Cap. 4. ff.; Talmud!Nidda und Mikwaotli; Maimuni Issure Bia Cap. 4--12 und Mikwaot. 5) Deut. 7, 4. —

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