Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
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.י, •י ': ׳ ־ יי , I ' .. י ... — 38 — hat, so trat zur Zeit, als das hohe Gericht und der priesterliche Dienst in Jerusalem noch bestanden, das Verfahren ein, das im vierten Buche Moses Cap. 5 für eine סוטה vorgeschrieben ist. Es war dies gleichsam eine Art Gottesgericht, indem durch eine tibernatürlieh wirkende göttliche Macht, Klarheit über Schuld oder Unschuld erlangt werden sollte. Nebst dem hatte dieser Vorgang doch auch einen ethischen Werth. Die öffentliche Schmach, welche eine Frau, die durch ihren leichtsinnigen lockern Lebenswandl den Verdacht veranlasste, erleiden musste; die furchterregenden Eides- und Verwünschungsformeln, die der Priester auszusprechen und sie mit einem Amen zu bekräftigen hatte und vollends der heilige Gottesname, der zu diesem Behufe auf eine Rolle niedergeschrieben und ausnahmsweise wieder verlöscht wurde, sollte die Schwere des Verbrechens und die unverletzliche Heiligkeit der ehelichen Treue allen andern Frauen in Israel vor Augen führen und eine Ermahnung sein, dass Alles vermieden werde, was als Leichtsinn beurtheilt und zu irgend einem Verdachte gegen die strenge Sittlichkeit Anlass geben könnte .ונוסדו בל הנשים ולא תעשה כזמתכנוז »Alle Weiber sollen dadurch gewarnt sein und eine jede Art der Zuchtlosigkeit meiden« 22); sie sollen vielmehr den sittlichen Werth der Treue und Einigkeit darin erkennen, שם המודש נמחה על המים לעשות שלום בידאיש לאשתו, dass selbst der ן• f\ ri I Gottesname durch Wasser verwischt werden durfte, um den heiligen Frieden in der Ehe herzustellen und zu erhalten. 23) V. Abschnitt. 1. Ehen zwischen Personen, die zu einander im Verhältnisse der Blutsverwandschaft oder der Schwägerschaft stehen, sind, wie überhaupt ein jeder geschlechtlicher Umgang zwischen denselben, nicht bloss aus sanitären Gründen unstatthaft, sondern auch vom ethisdhen Gesetze und den Satzungen der Thora strenge verboten. Dieselben werden als Gräuel (תועבות) bezeichnet, womit die lieidnisehen Völker sich verunreinigt und das Missfallen der höchsten 22) Ezechiel 23, 48. 23) Chulin 141a, vergleiche Sota 7a. Die näheren Vorschriften sind enthalten Sota; Maimuni schliesst hiemit das Buch Naschim.