Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
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— 32 — Ideen des Wohlwollens uud des Rechts ihre Verschiedenheit aufgeben und die Gegenseitigkeit von Wohlwollen uud Dank, Recht und Pflicht sich aufhebt und schwindet. Die gegenseitige Güte des Gatten und der Gattin verschlingt hier alles; die Liebesbeweise von jeder Seite sind ihr Wohlwollen und ihr Dank, sind ihr Recht uud ihre Pflicht. Ihr Anspruch ist Gewährung, ihr Gewähren ist Anspruch. Das ganze ist eine Hingebung, wobei jeder den andern, und im andern sich selbst zurückempfängt. Die Ehe ist eine Gemeinschaft des Lebens, ein Leben in zwei Personen vertheilt.« *) Diese Ehe besingt der weise König im 31. Cap. seiner Sprüche; von der Frau einer solchen Ehe behauptet er: מצא אשה מצא טוב »Wer ein treues Weib gefunden, besitzt das, was wahrhaft gut ist» 2); hiezu bemerkt der Talmud3) בל השרוי בלא אשדז שרד בלא טוב »Wer im ehelosen Zustände lebt, entbehrt dessen, was den Menschen gut und wohlwollend zu machen am geeigenetesten ist.« Ferner כלשאץילו אשד. אינו נקרא אדם »Wer ausser der Ehe lebt, der ist kein wahrer, ganzer Mann. 4) Endlieh האוהב את אשתו בגופו והמכבדו יותר מגופו עליו הכתוב אומר וידעת יי שלום אהלך »Wer seine Gattin so innig wie sich selbst liebt, und ihre Ehre höher hält als seine eigene, von dem sagt die Schrift: Du kannst überzeugt sein, das Gottesfriede dein Zelt schmückt,« 5) dass der ethische Zweck der Ehe erreicht wird. Die Ehe ist im Judenthum als eine ethische Pflicht geboten. 6) Aber daraus, dass Gatte und Gattin ein und dasselbe ethische Ziel erstreben sollen, folgt noch nicht, dass auch die Thätigkeit beider eine und dieselbe sei. Schon die Natur weist auf die Anerkennung einer Verschiedenheit hin. Der Gatte als der stärkere Theil soll wohl die kräftige Stütze des Hauses sein, aber sein eigentlicher Wirkungskreis ist mehr ausser dem Hause in dem Getriebe der Welt, als in dem engen Kreise der Familie. Er soll thätig sein, arbeiten, erwerben, die Bedürfnisse des Hauses herbeischaffen und die Früchte seines redlichen Fleissesvol- *) Steinthal S. 176. §. 119. 2) Sprüche 18, 22. — s) Jebamot 62b. — 4) Das. 63a. — 5) Das. 6) Vergleiche Saalschutz »Archäologie der Hebräer« Cap 60.; »Mosaisches Hecht« Cap. 102. Wohl war die Polygamie ursprünglich im Judenthume gestattet, aüein sie wurde nicht begünstigt und nur ausnahmsweise, unter gewissen Beschränkungen zugelassen (vgl. Jebamot■ 65a); übrigens wurde nur selten von ihr Gebrauch gemacht, bis sie endlich gänzlich aufgehoben wurde. Siehe Saalschütz »Archäologie« Cap. 63 u. M. B. C. 103.