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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1886-01-01 · [9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886) · page 23

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[9.] für das Schlujahr 1885-86 (1886)
Date
1886-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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15 - mit der Tefilali (Gebet) verbunden; diese folgt jenem. 7) Das Hauptgebet bildeten die achtzehn Benedictionen, bekannt unter dem Namen ר תפלת שמנה עשר das für Sabbat und die meisten Festtage bloss aus sieben Benedictionen bestellt und zwar je nach der Bedeutung des Festes aus den entsprechenden Formeln. Ueberdies sind noch andere Gebetstücke und Benedictionen vorgeschrieben, die zusammen תפלה heissen. Wiewohl auch der Einzelne die Tefilah verrichten kann, soll er doch zur grossem Erbauung seine Andacht in einem ausschliesslieh dazu geweiheten Gotteshause in Gemeinschaft mit Andern abhalten; daher ist Jeder verpflichtet zur Erbauung und Erhaltung des Gotteshauses sowie zur Anschaffung der nothwendigen Utensilien nach Kräften beizutragen und an dem öffentlichen Gottesdienst theilzunehmen. 8) Mit welcher Ehrfurcht man in das Gotteshaus treten, welchen Anstand und welche Würde man beim Gottesdienste beobachten und welche Weihe daselbst herrschen soll, dies wird im Talmud (Megilla 26 ff.) und von Maimuni Abschnitt Tefilah weit läufig behandelt. 3. Einen wesentlichen Bestandtheil des öffentlichen Gottesdienstes bildet am Sabbat und den Festtagen, sowie an manchen der Werktage das Vorlesen aus der Thora und aus den Profeten zur religiösen Belehrung und moralischen Erbauung. 9) 4. Endlich gehört noch zum öffentlichen Gottesdienste an den Festtagen der Priestersegen nach den Worten der Schrift ושמו את 10 שמי על בני ישראל ואני אברכם)- »Und sie (dieKohanim) sollen meinen Namen auf die Kinder Israel legen, dass ich sie segne. Israel soll den segenspendenden, göttlichen Namen weihevoll aussprechen hören und des Segens würdig werden. n) 5. Worte, wären sie noch so tief empfunden, verhallen und die Wirkung derselben ist keine bleibende; geistige Vorstellungen, 0׳ Auch, in Talmud Berach.pt werden die Normen der Tefilah nach der Vorschrift über das Schema behandelt, und so folgt auch im zweiten Buche des Maim. Jad Hachasaka der Abschnitt Tefilah dem des Schma. 8) Tosefta Baba Meziah Abschn. 11. 9) Megilla 29 f. f. Baba Kamma 82a u. a. a. 0. — 10) Numeri 6, 27. J1) Die halachischen Vorschriften sind enthalten Sothä 37b ff. und sind von Maim. als zum öffentlichen Gottesdienste gehörig im Abschnitte Tefilah angeführt.

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