Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 86)
- Language
- German
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Bi SECHSTES HAUPTSTÜCK. I. E a p i t e 1. Verhandlung der Richter. §. 114. Nach beendetem Beweisverfahren wurde die Offentlichkeit ansgeschlossen und selbst die Parteien mussten abtreten.1) Doch hatte das Gericht zuvor Klage und Einrede, sowie eine etwaige Replik und Duplik in der Kürze zu wiederholen, um hiedurch den Beweis zu liefern, dass die Angaben der Parteien richtig aufgefasst wurden. 2) §. 115. In Straffällen galt das Gesetz, dass der jüngste und dem Range nach am niedrigsten stehende Richter sein Votum zuerst abgebe, da sich dieser sonst von demUrtheile des Vorsitzenden oder der vornehmem Richter hätte leicht beeinflussen oder aus Furcht zu widersprechen gegen seine Überzeugung hätte stimmen können. Für Civilsachen hingegen war es gesetzlich gleichgültig, wer das Votum zuerst abgab.3) Doch galt es auch hier für zweckmässig, J) Synhedrin 30 a; Maimon. Synhedrin c. 22, §.9; Ch. M. c. 18, §. 1• כך היו מנהנם של נקיי הדעת שבירושלים מכניסין לבעלי דינין ושומעין דבריהם ומבנימין את העדים ושומעין דבריהם ומוציאין כל אדם לחוץ והדיינים ״ .נושאי, ונותני' בדבר וגומרץ את הדברSo war es Gebrauch in Jerusalem, man liess die Parteien vortreten und hörte ihre Vorträge an, berief hierauf die Zeugen und nach deren Einvernahme mussten alle abtreten; die Richter verhandelten nun über die Sache untereinander bis sie endlich das Urtheil fällten.“ 2) j. Talmud Synh. III. 8; Maimon. Synh. c. 21, §. 9; Ch. M. c. 17, §. 7, vgl. Sma das. Note 15. 3) Synhedrin 32 a; Maimon. Synh. c. 11, §. 6. 6