Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 78)
- Language
- German
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73 b) Die Formel beim Eide der Thora war : ״leb fehwöre bei dem Namen Gottes, bei dem Ewigen, dem Gotte Israels, (oder bei einer seiner heiligen Benennungen, bei dem Angnädigen, oder Allbarmherzigen 11. s. w.), dass 11. s. w.“ Hingegen lautete bei dem Eide der Rabbinen die Formel bloss: ״Ich schwöre, dass 11. s. w.44 ohne ausdrückliche Nennung des heiligen Namens.35) c) Hinsichtlich des Verfahrens ist zu bemerken : 1. Bei dem Eide der Thora musste der Schwörende die Thora in die Hand nehmen (נקיטת הפץ), und zwar nicht etwa um bei derselben zu schwören, sondern bloss damit dadurch die Ehrfurcht vor dem Eide erhöhet werde. Bei dem Eide der Rabbinen jedoch war das Erfassen der heiligen Thora nicht nöthig.SG) 2. Die Admonition (wie sie in Schebuot 39 a vorgeschrieben ist) wurde wohl beim Eide der Thora vorgenommen, nicht aber bei dem der Rabbinen. Bei diesem genügte eine einfache Ermahnung und Belehrung über die Wichtigkeit des Eides. Der Richter sollte 35) Ch. M. c. 87, §. 18. Nach Maimon. (Schebuot a. a. 0.) kam auch bei dem Eide der Rabbinen die Nennung des göttlichen Namens vor. Dieser Ansicht wurde jedoch nicht beigepflichtet. (Siehe R. Isak b. Scheschet Resp. 437 und Bet Josef Ch. M. c. 87.) 36) Schebuot 38 b; Maimon. Schebuot c. 11, §. 13; Ch. M. c. 87, §.13. Maimon. bemerkt jedoch, es sei Gebrauch gewesen, dass bei dem Eide der Rabbinen der Synagogendiener oder ein anderer der Anwesenden, die heilige Thora in der Hand hielt, um hiedurch dem Eide eine grössere Weihe zu verleihen. Vergleiche Sma c. 87, Note 37, welcher der Ansicht ist, dass in späterer Zeit, seit welcher die Thora in der heiligen Lade in jeder Synagoge aufbewahrt war, (was früher nicht geschah, siehe Bet Josef Ch. M. c. 1 und meine Institutionen des Judenthums B. I. S. 114) selbst bei dem Eide der Thora die Öffnung der heiligen Lade genügte und dass der Schwörende die Hand auf die darin stehende Thora legte. Nach Schach (das. Note 38) musste nach der x\nsicht R. Meirs und mehrerer Andern selbst beim Eide der Rabbinen dass Erfassen der Thora statthaben; diese Meinung wurde jedoch nicht angenommen. Zu bemerken ist noch, dass obgleich das Erfassen der Thora aus der heiligen Schrift abgeleitet wird, in der Mischna dieses Brauches keiner Erwähnung geschieht. Erst im Talmud erscheint diese Verordnung und stellte Raba den Richter, der gegen diese Verordnung verstösst, den! gleich, der einem allgemein gültigen Gesetze zuwider gehandelt hat. כמי שטעה בדבר משנה. (Siehe Schebuot 38 b; Maimon. Schebuot c. 11, §. 11; Ch. M. c. 87, §. 13). Es genügte auch, wenn der Schwörende die Phylakterien (תפילין) in der Hand hielt. Bei einem Schriftgelehrten wurde dieses überhaupt als genügend erachtet.