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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 10

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122070--0645-3122879
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— 5 ~ Gerichtshof״ stand es diesem Forum zu, in Rechtsfällen, die den Richtern geringerer Competenz zur Entscheidung Vorlagen, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wenn sich jenes Richtercollegium, da es nicht im Klaren über die schwebende Angelegenheit war, an den obersten Gerichtshof mit einer Relatio oder Consultatio wendete. 18) Das auf diese Weise gefällte Urtheil war für den fragenden Richter vollkommen bindend; ja es konnte unter gewissen Umständen jener Richter sogar mit dem Tode bestraft werden, welcher der erhaltenen Belehrung zuwider handelte. (19 •(זקן ממרא) §. 5. Das Dreiundzwanzig-Richtercollegium wurde vom ober־ sten Gerichte ernannt. 20) Auch die Drei-Riehtereollegien erhielten ihre Berufung vom Obertribuual und zwar geschah dies auf folgende Weise : Das Collegium der Einundsiebenzig beorderte Vertrauens« männer, die einzelnen Städte Palästinas zu bereisen, um in diesen Männer zu Richtern zu ernennen, die für dieses Amt am geeignetesten zu sein schienen. 31) Die Gewähr dafür bot einzig und allein das Zusammentreffen einer Reihe, von Tugenden, mit deren Besitz die zu ernennenden Richter sich rühmen konnten. Es sind diese Tugenden die folgenden : Weisheit, Bescheidenheit, Gottesfurcht, Uneigennützigkeit, Wahrheitsliebe, Popularität und Charakterstärke. 22) Die auf diese Weise Berufenen konnten im Laufe der Zeit zu Mitgliedern der Dreiundzwanzig-Riehtercollegien und hierauf zu Richtern des Obertribunals avanciren. 23) §. 6. Schon seit sehr geraumer Zeit erhoben sich auf Jeru- 8נ) Auch bei den Römern pflegten richterliche Behörden, wenn sie über die Entscheidung einer Rechtssache zweifelten, Berichte und Anfragen an den Kaiser zu richten, worauf dieser durch ein Rescript Antwort und Belehrung ertheilte. (Bethmann-Hollweg ״Der römische Civilproeess“ Bd. HL p. 292, vergleiche Rein, Wilhelm ״Civüprocess der Römer“ p. 858.) 19) Deuteronomium c. 17; Synhedrin 86 b, 89־ a; Maimon. Mamrim cap. 1—5. 20) Synhedrin 2 a, 16 b; Maimon. Synhedrin c. 5, §. 1. 21) Synhedrin 88 b; Maimon. Synhedrin c. 2, §. 8. 22) Synhedrin 88 b; Maimon. Synhedrin c. 2, §. 7. 33) Zuerst wurden sie Mitglieder des Dreiundzwanzig-Collegiums mit dem Amtssitze an der Pforte des Tempelberges, dann dessen mit dem Amtssitze an dem Eingänge znr Tempelhalle־ (Synhedrin und Maimon. a, a. 0.)

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