Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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So wie die Vornahme der Ordination an bestimmte Personen, so war sie auch an ein bestimmtes Land, an Palästina, geknüpft; ihre Wirksamkeit jedoch erstreckte sich auch auf das Ausland. °) §. 2. Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt: a) Von dem obersten Gerichtshöfe (סנהדרי גדולה), der seinen Sitz in Jerusalem in der Quadernhalle (לשכת הגדת) hatte. Erbestand aus ein und siebenzig Mitgliedern, von denen einer als Präsident (נשיא) und ein zweiter als Vieepräsident fungirte. 7) Ausser diesem höchsten Gerichtshöfe gab es : b) Geriehtscollegien, die aus je drei und zwanzig Mit• gliedern bestanden (סנהדרי קטנה). In Jerusalem amtirten zwei derartige Gerichtsbehörden; der Amtssitz der einen befand sich am Eingänge zur Tempelhalle (פתה העזרה), der der andern an der Pforte des Tempelberges (8 .(פתה הר הבית) In den übrigen, von mindestens je einhundert und zwanzig Bürgern bewohnten, Städten Palästinas waltete gleichfalls ein Dreiundzwanzig-Riehtercollegiunr (סנהדדי קטנה), mit einem Präsidenten an der Spitze, seines Amtes. Im Stadtthore sass es zu Gericht.ö) Für Städte jedoch, deren Bürgerzahl sich unter einhundert und zwanzig bewegte, war c) ein Drei-Riehterkollegium bestellt.10) §. 3. Sowohl die Mitglieder des Collegiums der Einundsiebenzig als des der Dreiundzwanzig und jenes der Drei werden in der Torah ״ “שופטים״) Richter, die der beiden ersteren auch 12“זקנים״) 6) Synhedrin 14 a; Maimon. a. a. O. §. 6. 7) Tosefta Synhedrin c. 7; Chagiga c. 2; Talmud Synhedrin 88 b; Maimon. Synhedrin c. 1, §. 8. 8) Tosefta, Talmud und Maimon. a. a. 0. Es sei hier bemerkt, dass der König weder Mitglied des Collegiums der Einundsiebenzig noch der Dreiundzwanzig sein durfte; doch konnten die Könige Judas Recht sprechen; die Herrscher des Reiches Israel hingegen hatten gesetzlich keine jurisdictionelle Macht (Synhedrin 18 a, 19 a; Maim. Synhedrin c. 2, §. 4, 5.) Vergleiche Tosefot s. v. אבל; Maimonides Melaehim c. 8, §. 7—10 und Frankl, der gerichtliche Beweis p. 42. 9) Synhedrin 2 b und 17 b; Maimon. Synhedrin c. 1, §. 3. 10) Maimon. a. a. 0. §. 4. ״) Deuteronomium cap. 16, v; 18; c. 17, v. 9 und 12 c. 19, v. 17, 18. 12) Deuteronomium c. 21, v. 2,3,4, 6. Das זקניך״“ vers 2 beziehet sich auf die Mitglieder der Einundsiebenzig; dagegen ist unter זקני העיר ההיא״“ 1*