Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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IV gionsgesetzen behandelt werden. Wohl haben Maimonides und die Verfasser des Tur und des Schulchan Aruch in besondern Kapiteln von dem Civilprocesse gehandelt, allein bei ihnen ist der Civilproeess noch immer mit der Rechtslehre verquickt und bei Maimonides überdies auch mit dem Strafprocesse verbunden.a) Von Neuern hat Frankel 3 4) innerhalb des Strafprocesses auch den Civilprocess fragmentarisch besprochen. Fassei 5) hat wohl den Civilprocess als ein für sich bestehendes Ganze darzustellen versucht, doch hat auch er nicht strenge geschieden, indem er eine Reihe von Bestimmungen, die nicht in das Gebiet des Civil processßs gehören in demselben aufgenommen, und wieder andere wichtige Theile von demselben ausgeschlossen hat. In der vorliegenden Arbeit jedoch ist der Civilprocess, so weit als möglich, genau und scharf geschieden und für sich behandelt, und überdies seine historische Entwickelung in stete Berücksichtigung gezogen. 3) R. Salomon b. Abraham Tosrat, ein Schüler des R. Salomon b. Aderet, behandelt in seinem ״Chukat Hadajanim“ betitelten Werke (Wien, 1864) gleichfalls den Civilprocess in Verbindung mit dem materiellen Rechte. 4) ״Der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmudischem Rechte.“ 5) ״Das mosaisch-rabbinisclie Gerichtsverfahren in civilreclitlichen Sachen/*