Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [3.] für das Schlujahr 1879-1880 (1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 13)
- Language
- German
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11 wird. Diese Übersetzung ist aber auch ein treues Abbild des Originals. Sie opfert,, wie ihr Urheber, dieser Erbe einer wahren Über- Setzertradition, von seiner Art der hebräischen Übertragung überhaupt selbstב) gerühmt hat, den Gedanken des Autors nicht der Eleganz des Styles, treibt jedoch auch die ängstliche Wörtlichkeit nicht bis zur Verletzung und Vergewaltigung der zur Wiedergabe verwendeten Sprache. Man kann auch an dieser Schrift die Wahrnelimung machen, zu der die Arbeiten der Tibboniden so oft Veranlassung geben, dass die Herausgabe des Originals im Grossen und Ganzen mehr die Leistung und das Verdienst der Übersetzung als ihre Dunkelheiten ins Licht zu setzen berufen ist. Wenn gleichwohl vereinzelte unverständliche Stellen in dieser seiner Arbeit auftauchen, so dürften sie mit Sicherheit auf Rechnung des Um- Standes zu setzen sein, dass ihm bei seiner Übertragung eine fehlerhafte hebräische Transcription des Originales Vorgelegen. Eine solche ist denn auch noch in cod. Uri 400 erhalten, wo für diese Härten oder Fehler Ibn Tibbon’s in den Verstössen der Umschrift die Quelle* 2) zu entdecken ist. Bezeichnend für die grosse Verbreitung, welche diese Schrift " in ihrer hebräischen Übersetzung erfahren hat, ist unser verhältnissmässiger Reichthum an Handschriften derselben, während von dem Original bisher eigentlich nur eine einzige wirklich arabische Abschrift bekannt worden ist. Zugleich beweist die noch vorhandene Copie des Originals in hebräischen Lettern, dass die Über- Setzung den arabischen Text dennoch nicht ganz aus jüdischen Kreisen verdrängt hatte und dass Gelegenheit geboten war, durch 2) Vgl. Renan [Neubauer], les ■rabbins francais clu commencement du quatorzieme siede p. 595. 2) So entsprechen p. 37 Z. 13 die räthselhaften Worte בסבתם und משפטם der arabischen Vorlage בסבבהא und בק£יא in cod. Uri 400 f. 20a, die sich als falsche Umschrift des in cod. Sprenger 1821a richtig erhaltenen Textes Lg״j..w und erweist. Die Übersetzung muss demnach lauten : שלא יחייב דמיון ולא ישפוט חסרון. Gegen die Möglichkeit, dass 1bn Tibbon selber in einer arabischen Vorlage die diakritischen Punkte verkannt oder falsch ergänzt habe, spricht die Erwägung, dass derartige Gedankenlosigkeit nur bei einem flüchtigen Abschreiber, nicht aber bei einem den Sinn prüfenden Übersetzer anzunehmen ist. Auch p. 55 Z. 1 ist das unverständliche עם die Übersetzung eines fehlerhaften cX*.d? das in B. richtig lautet und durch אצלנו wiederzugeben war.