Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 62)
- Language
- German
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19 VI. Von der Verwaltung. §. 20. Der Verein bestreitet ans seinen Mitteln das Gehalt des Vereinsdieners, Porti, Drucks orten, die Vervielfältigung des Jahresberichtes, die Aufstellung und Erhaltung der in der Synagoge der Anstalt aufzurichtenden Ehrentafeln. — Die Funktionäre (§. 8.) bekleiden Ehrenämter ohne jede Remuneration. §. 21. Die Gassabestände müssen alsogleich bei einem öffentlichen Geldinstitute fruchtbringend angelegt werden. Für ‘den zu capitalisirenden Betrag hat der Ausschuss Werthpapiere auzuschaffen. §. 22. Das in Werthpapieren angelegte Vereinsvermögen soll unter Siegelverschluss bei einem vom Ansschusvse zu bezeichnenden hiesigen öffentlichen Geldinstitute deponirt werden. Die Eröffnung der Siegel und der Neuverschluss finden nur einmal des Jahres in Gegenwart des Präses, Oassiers und der Revisoren (§. 23.) statt. Der Depotschein wird vom Präses aufbewahrt. VII. Generalversammlung. §. 23. Alljährlich im Monat September findet eine ordentliche Generalversammlung statt, zu welcher sämmtliche Mitglieder wenigstens 8 Tage vor deren Abhaltung einzuladen sind. Gegenstände der ordentlichen Generalversammlung sind : a) Bericht über die V er waltun g des V ereins Vermögens. b) Vermögensausweis. c) Ertheilung des Absolutoriums. cl) Wahl der Ausschussmitglieder. e) Wahl eines Rechnungsrevisions-Comites. f) Statutenänderungen. g) Anträge der Mitglieder, welche aber mindestens fünf Tage vor der Generalversammlung dem Präses schriftlich vorzulegen sind. §. 24. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 Mitglieder anwesend sind. Wenn in Folge geringer Zahl der Erschienenen die Generalversammlung nicht beschlussfähig ist, wird innerhalb von höchstens 3 Wochen eine