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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · p. Seite 18

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 18 (sequence 61)
Language
German
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IRI
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18 schusse uni in der Generalversammlung, welche er einberuft; unterfertigt die Schriftstücke des Vereines mit dem Sekretär; ertkeilt die Geldanweisungen, bewahrt das Vereinssiegel und ist für die pünktliche Ausführung der Beschlüsse verantwortlich. §. 11. Im Verhinderungsfälle des Präses übernimmt dessen Funktionen der Präsesstellvertreter. §. 12. Der Secretär führt die Protokolle der Ausschusssitzungen und der Generalversammlung, besorgt die Correspondenz und contrasignirt dieselbe. §. 13. Der Cassier fertigt die Quittungen über sämmtliche Einnahmen aus, übernimmt die einfliessenden Gelder und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben. §.14. Der Controller hat die Cassagebahrung zu beaufsichtigen und alle Belege für Ein- und Ausgang gegenzuzeichnen. V. Von den Ausscliusssitzungen. §. 15. Am ersten Dienstage eines jeden Monates findet eine Ausschusssitzung statt, deren regelmässige Tagesordnung die Vertheilung der monatlichen Unterstützungen bildet. Bei unvorhergesehenen Fällen darf der Vorsitzende eine ausserordentliche Sitzung anberaumen. §. 16. Die Höhe der an einen Einzelnen zu ertheilenden Unterstützung soll zunächst von der Rücksicht auf die insgesamrat zu leistenden Unterstützungen, dann aber auch von der Würdigkeit der Schüler bestimmt werden. §. 17. Neben den monatlichen kann der Ausschuss auch ausserordentliche Unterstützungen gewähren, über deren Höhe von Fall zu Fall entschieden werden soll. §. 18. Am Schlüsse eines jeden Semesters findet eine Sitzung statt, welche die in den Ferien zu leistenden Unterstützungen von vornherein feststellt. §. 19. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern erforderlich; die Anwesenden beschlieszen mit absoluter Majorität. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präses.

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