Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 60)
- Language
- German
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17 §. 3. Die Eintragung auf die Ehrentafel der Anstalt, sowie die Stiftung eines ewigen Seelengedäehtnisses in der Synagoge verfügt der Ausschuss nur in ausserordentlichen Fällen, als die höchsten der dem Vereine zu Gebote stehenden Auszeichnungen. III. Vereinsmittel. §. 4. Die Mittel des Vereines sind : a) die Stiftungen, beziehungsweise deren Einkommen, b) die Gründungskapitalien, beziehungsweise die Zinsen derselben, c) die Jahresbeiträge der ordentlichen Mitglieder, d) sonstige Spenden. §. 5. Unterstützungen werden nur aus den Zinsen der Kapitalien (Stiftungs- und Gründungsfonde), aus den Jahresbeiträgen und aus den Spenden — aus diesen jedoch nur bei Beträgen unter 10 fl. ertheilt; alle anderen Zuflüsse müssen capitalisirt werden. Die Capitalien selbst sind unantastbar. IV. Funktionäre des Vereines. §. 6. Der Verein wird durch den Ausschuss, beziehungsweise die Funktionäre geleitet. §. 7. Der Ausschuss besteht aus dem Lehrercollegium der Landes-Rabbinerschule zu Budapest, ferner aus drei vom leitenden Comite der Anstalt aus eigener Mitte und vier von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren zu wählenden Beisitzern. §. 8. Als Präses fungirt der jeweilige Vorsitzende des Lehrkörpers. §. 9. Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte : einen Präsesstellvertreter, „ Secretär, „ Cassier, „ Controllor. §. 10. Der Präses repräsentirt den Verein den Behörden und dritten Personen gegenüber; führt den Vorsitz im Aus- 2*