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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · p. Seite 23

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122064--0218-3122449
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Wohlthätigkeit nielit unnöthiger Weise zu sein* in Anspruch genommen werde, ward strenge verordnet, dass der Arme, so lange seine Nahrung für zwei Mahlzeiten ausreicht, nichts von ו(5 * 7 תמחוי s0 lauge sie für 7 Tage genügt, nichts von קופה bean- Sprüchen dürfe (i) und überhaupt, so er nur im Stande ist, sich selbst redlich zu ernähren, der Wohlthätigkeit nicht zur Last fallen solle ז); es wurde als ehrenvoller betrachtet, die scheinbar entehrendsten Arbeiten zu verrichten als zur öffentlichen oder Privat-Wohlthätigkeit seine Zuflucht zu nehmen 8). Übrigens wurde durch die Gesetze des Erlassjahres, des Rückfalls der unbeweglichen Güter im Jubeljahre und durch das Verbot, Darlehen auf Zinsen zu geben und zu nehmen, dem umsichgreifenden Pauperismus vorgebeugt. §• 9. e) Zum Schutze der Ehre. ״Jeder Bürger hat als Mensch und als Theilnehmer an der Gesellschaft einen Werth. Die Anerkennung desselben kann er als Zwangspflicht von den Übrigen verlangen, d. h. er hat ein Recht auf Ehre.“ נ) Je höher der Bildungsgrad eines Menschen, je höher seine Stellung und seine Verdienste in der Gesellschaft, desto mehr Recht hat er auf Anerkennung seines Werfches. Dieses Recht auf äussere Ehre kann aber vielfach verletzt werden, zu dessen Wahrung sind daher Vorbeugungs-Massregeln nothwendig, welche schon im mosaischen Gesetze ausgesprochen sind. Wer einen Menschen beschädiget, hat nebsfc Schadenersatz, Heilkosten, Schmerzensgeld und Versäumniss noch einen Betrag für die Verletzung der Ehre zu erlegen und überdies dem Verletzten Abbitte zu thun. 2) 5) Pea 8, 7; Maim. das. 13; Jore Dea 253, 1. G) Pea das; Maim. 11. Jore Dea das. 7) Pea 8, 8 11. 9; Maim. u. Jore Dea das.* 8) Pesachim 113a; Baba Batkra llöa u. Sabbath 118a; Maim. Matknath Anijim 10, 18; Jore Dea 255. נ) Robert v. Mokl Polizeiwissensckaft II. B. S. 242. §. 24. 2) Baba Kama 83b, 92a; Maim. Ckowel umasik 1 und 3; Tesckuba 2, 9; Clioseken Misckpat 420 und 422.

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