Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 22)
- Language
- German
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dem Götzendiener gleichgestellt wird T), dennoch mich die Be- Stimmung getroffen, dass besondere Beamten in allen Städten anzustellen seien, deren Aufgabe in dem Aufsuchen und in der Unterstützung der Nothleidenden und Aller Hilfsbedürftigen bestand. (Armen-Polizei). Diese Unterstützungen bestanden theils in Naturalien, theils in Geld; letzteres wurde sowohl zur Verköstigung der Armen als zur Anschaffung von Kleidungsstücken verwendet. Die Naturalien wurden täglich durch drei Beamte eingehoben גבאי תמחוי (es durfte aber auch Geld an Stelle der Naturalien angenommen werden) und des Abends an fremde Arme für je zwei Mahlzeiten (für den Sabbath für je drei) durch eben diese drei oder durch andere 3 Beamte vertheilt, ohne die Würdigkeit der zu Betheilenden erst zu untersuchen. Jedem, der um diese Untefstützung ansuchte, musste sie gereicht werden (אין בודקץ 2 (למזונות). In gleicher Weise musste Nachtquartier unentgeltlieh angewiesen werden. Ein anderer Beitrag an die Armenkasse wurde ebenfalls von den einzelnen Parteien, jedoch nicht täglich, sondern allwöchentlich am Freitage durch zwei Armen-Beamte eingehoben. Von den hierbei eingelaufenen Geldern wurden die einheimischen Armen mit den nothwendigen Nahrungsmitteln auf sieben Tage versehen. Diese Vertheilung sowie jene der dritten Armenkasse — diese war zur Anschaffung von Kleidungsstücken und sonstigen dringenden Bedürfnissen für die Ortsarmen bestimmt — geschah ebenfalls durch drei Armen- Beamte. גבאי קופה ׳גבאי צדקה Die von der dritten der genannten Kassen zu Unterstützenden mussten auf ihre Würdigkeit geprüft werden (* 2 3 (בודקין לכסות). Zur קופה musste ein Jeder beitragen, der 30 Tage seinen bleibenden Wohnsitz in der Gemeinde hatte, zu תמחוי wenn er 3 Monate und zu צדקה לכסות so er 6 Monate daselbst wohnte, und konnten die Parteien zur Entrichtung der Beiträge selbst zwangsweise verhalten werden 4). Damit jedoch die öffentliche 0 Baba Batlira 10a. 2) Baba Batlira 9b u. 11a; Pea. 8, 7; Maim. Matbnatb Anijim 9, 1, 2, 8, 5, 6; Jore Dea 256. 3) Baba Batlira 9b, 10a; Pea. 8, 7; Maim. das; Jore Dea das. 4) Baba Bathra 8a u. b; Maim. Matnatb Anijim 9,12; Jore Dea 256, 5.