Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 24)
- Language
- German
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24 Die Strafe für Verletzung der Ehre ist nach dem Grade der Anerkennung, deren sich der Beleidigte erfreut, wie auch nach dem des Beleidigers zu bemessen. 3) Für die verschiedenen Angriffe auf die Ehre wurden verschiedene Geldstrafen festgesetzt 4). Wer einen Gelehrten beleidiget, hat einen hohem Betrag als Strafe zu zahlen 5 6). So erzählt der j. Talmud, dass Jemand, der Rabbi Juda Sohn Chaninas beleidigt hatte, von Rabbi Simon Sohn Lakisch verurtheilt wurde, ein Pfund Gold zu bezahlen ß). Wer einen beschimpft, ihn Bastard u. dgl. nennt, soll empfindlich bestraft werden 7). §. io. f) Zum Schutze der Freiheit. Ein Volk, das Jahrhunderte der Freiheit beraubt und kaum von ihren ersten Strahlen beglückt, ermahnt wurde, der frühem Knechtschaft stets eingedenk zu sein und in allen Lebensbeziehungen, in der erhebenden Festesfeier sowie in den Kämpfen des Alltagslebens, bei der mühevollen Aussaat sowie bei der Feier des freudenvollen Erntefestes stets der einstigen Unfreiheit in Mizraim sich bewusst zu sein, ein Volk, dessen Erinnerung an seine einstige Knechtschaft seine ganze Lehre wie ein rother Faden durchzieht: ein so schwergeprüftes Volk wie Israel konnte unmöglich den hohen Werth der Freiheit verkennen. Ihm musste das Recht des Menschen, über seine Person und über seine Kräfte nach seinem Willen so lange frei verfügen zu dürfen, als er die Rechte Anderer nicht verletzt, ebenso heilig und unantastbar sein, wie das des Lebens und der Ehre des Menschen. Darum verhängt das mosaische Gesetz unter gewissen Umständen über denjenigen, der einen Menschen ge- 3) Baba Kama 83b; Maim. das. 3, 1; Ckoscken Misckpat 420, 24. 4) Baba Kama 90a u. b. und 27b; Maim. das; Ckosck Misckpat 420. 5) j. T. Ketkubotk 4, 8; j. T. B. K. 8b; Maim. das. 8, 1; Jore Dea 243, 7; Ck. M. 420. 6) j. T. Ketkubotk u. B. K. das. 7) Kidusckin 28a; Maim. Talmud Tkora 6, 14.