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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · p. Seite 21

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122064--0216-3122447
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21 durften nicht aus dem Hofe auf die Strasse geführt werden. 7) So wird von einem dieser Bestimmung zuwider Handelnden erzählt, dass er von einem Lehrer mit den Worten ermahnt worden sei: Warum überträgst du die unbrauchbaren Steine aus einem Gebiete, um ein Besitzthum zu reinigen, das dir nicht sicher ist, auf ein Gebiet, an dem du stets Antheil haben wirst.? Jener belächelte wohl diese Worte, aber schon in kurzer Zeit nöthigten ihn die Verhältnisse, sein Besitzthum zu verkaufen, wobei er die Richtigkeit der Worte jenes Weisen erkennen musste. 8) Für Instandhaltung der Strassen, Reinigung der Gassen und Entfernung aller Verkehrshindernisse wurde durch eigens hierzu bestellte Bedienstete gesorgt und mussten alle Stadtbewohner ausnahmslos hierzu ihren Beitrag leiste^ 9) §• 8. d) Armen-Polizei. Die Erhaltung des menschlichen Lebens hängt von der Befriedigung einer Reihe von Bedürfnissen ab. Neben dem nothwendigsten, der Nahrung, ist eine gesunde Wohnung, entsprechende Kleidung und sonstiges nicht zu entbehren, will man anders nicht die Gesundheit gefährden. Dem Staate, dessen Aufgabe die Beseitigung und Wegräumung aller Gefahr ist, liegt darum auch die Herbeischaffung der nothwendigsten Bedürfnisse für die ärmeren Bevölkerungsklassen ob; wohl lindert das menschliche Mitleid oft und an vielen Orten die drückendste Noth, wohl finden sich Menschenfreunde und fühlende Herzen, welche die durch Armuth zur Entbehrung Verurtheilten unterstützen, aber nicht überall kann die liebevolle Hand des Einzelnen Linderung schaffen, nicht aller Orten aufrichten; und wie oft sind gerade die der Unterstützung Würdigen unbekannt. Im Judenthume wurde daher, so sehr und so nachdrücklich auch die Pflicht der Wohlthätigkeit einem jeden Einzelnen eingeschärft wurde, so dass derjenige, der sich dieser Pflicht entzieht, 7) Baba Kama 50b; Mann. das. 18, 28; Ch. M. 417, 1. 8) Baba Kama das. 9) Schekalirn 1, 1; Moed Katan 5a; Baba Bathra 8a; siebe Tosafoth das; Mann. Schechenim 10, 3; Ch. M. 163, 4.

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