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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · p. Seite 20

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122064--0215-3122446
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20 Tefacliim tief zu vergraben pflegten, damit Niemand beschädigt werde. In späterer Zeit pflegten sie dieselben theils in den Tigris zu werfen, theils auf andere Weise zu vernichten. 1T) §• 7. c) Gegen Störung des öffentlichen Verkehrs. Auch gegen jede Art von Störungen des öffentlichen Verkehrs hat das Gesetz Vorsorge getroffen. Die Breite eines Fahrweges von einer Stadt in die andere musste mindestens 8 Ellen betragen, damit zwei in entgegengesetzter Richtung sich begegnende Wagen einander aus weichen können; die öffentliche Heerstrasse aber wenigstens 16 Ellen breit sein. J) Baumzweige, welche in die Strasse ragen, mussten bis zu solcher Höhe abgehauen werden, dass ein Kameel mit seinem Reiter, ohne von ihnen berührt zu werden, durchkommen konnte. * 2 3) Ebenso durften Altane und Vorsprünge nur in solcher Höhe angebracht werden, dass ein Kameel mit seinem Reiter ungehindert seinen Weg fortsetzen konnte, G) und selbst in dieser Höhe nur dann, wenn die Strasse hierdurch nicht verdunkelt wurde. 4) An den Ufern eines Flusses durften Baumpflanzungen nur ausserhalb eines bestimmten Raumes angelegt werden, damit die Schiffzieher nicht gehemmt seien, vom Lande aus das Schiff zu lenken. 5 6) Bei einem Baue durfte die Strasse nicht als Lagerplatz für das Material benützt werden; Ziegel durften daselbst nicht gestrichen und mussten sowie Bausteine und Bauholz sofort nach der Zufuhr bei dem Baue verwendet werden.c) Steine n) Baba Kama das. ]) Baba Batbra 100a; Maim. Meckira 21, 10, 11; Ch. M. 217, 4. 2) Baba Batbra 27b; Maim. Niske Mamon 18, 26; Cb. M. 417, 4. 3) Baba Batbra 60a Maim. Niske Mamon 18, 24 Cb. M. 417, 2. 4) Das. Nur in zwei Fällen brauchte der Altan nicht abgetragen zu werden, und zwar 1. Wenn der Eigenthümer sein Haus um soviel hineingerückt hat, als der Altan vorspringt und er diesen sofort errichten liess, ohne vor dessen Vollendung den leeren Baum dem Publikum zur Passage freigegeben zu haben und 2. wenn das Haus mit dem Altane schon früher gebaut war und erst später eine Strasse hier angelegt wurde. (Baba Batbra u. Maim. das.) 5) Baba Mezia 107b; Maim. Niske Mamon 13, 26; Ch. M. 417, 4. 6) Baba Mezia 118b; Maim. Niske Mamon 13, 16; Ch. M. 417, 1.

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