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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · p. Seite 16

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 16 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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17 — für die Folgen verantwortlich. 1S) Darum mussten die Richter und Ältesten einer Stadt, in deren Nähe ein Erschlagener gefunden wurde, sich öffentlich von aller Schuld entlasten mit den Worten: „Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, unsere Augen diese Unthat nicht gesehen“ 14), d. h. „Wir haben den Ermordeten nicht gesehen, nicht hätten wir ohne Sicherheitsgeleite, nicht ohne Wegzehrung ihn entlassen, wir sind frei von aller Schuld,“ und nur in diesem Falle wurden sie von der Schuld freigesprochen und entsühnt. 15) Hierher gehört auch das Gesetz der Freistädte, zum Schutze desjenigen, der unversehens einen Menschen getödtet hatte und so der Rache des Bluträchers aüsgesetzt war. 16) Um den unschuldigen Todschläger um so gewisser zu schützen und abermaliges unschuldiges Blutvergiessen zu verhüten, mussten die Wege und Strassen zu den Freistädten eine Breite von mindestens 32 Ellen haben, 17) sie mussten geebnet, frei von allen Hemmnissen sein, die Hügel abgetragen, die Vertiefungen erhöhet, die Ströme und Flüsse überbrückt werden, 18) Strassenzeiger mit Inschriften versehen aufgestellt 19) und alles so eingerichtet sein, dass der Fliehende leicht und ungehindert den Weg zum Asyle finden konnte. Alljährlich am 15. des Monats Adar mussten Gerichtsboten diese Strassen untersuchen. Wurden dieselben irgendwo beschädigt gefunden, so mussten sie sofort ausgebessert werden; die Obrigkeit, welche hierin nachlässig war, traf die volle Verantwortung. 20) Hierher gehört ferner das Verbot des Waffenverkaufs an verdächtige Individuen und an solche, deren Character nicht dafür Bürge sein kann, das sie dieselben nicht zur Gefährdung der Sicherheit missbrauchen werden 21). 13) Maim. Abel 14, 8. 14) Deut. 21, 7. 15) Sota 45b. 46b; Maim. Rozeacb 9, 3. 16) Num. 85. 17) Baba Batbra 90a Maim. Rozeacb 8, 5. ,s) Sifri z. St; Maim. Rozeacb 8, 5. 19) Makotli 10a; Maim. das. 20) Moed Katan 5a; Maim. Rozeacli 8, 6. 21) Aboda Sara 15b; Maim. Rozeacb 12, 14; Jore Deah 151, 5. 2

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