Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3122061-3122064--0211-3122442- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
16 Eine baufällige Mauer, sowie ein Bauni der umzustürzen drobt, muss binnen 30 Tagen eingerissen und umgebauen werwerden. G) Ist Gefahr im Verzüge, so muss die Entfernung derselben sofort gescbeben. 7) Strassen und öffentliche Plätze dürfen nicht untergraben werden, weil dadurch leicht ein Einsturz und mit diesem eine Gefahr herbeigeführt werden könnte. Eine Unterhöhlung der Strasse ist selbst in dem Palle, wenn ihre Überwölbung so stark ist, dass ein mit Steinen beladener Wagen mit Sicherheit darüber fahren kann, nicht gestattet. Der Meinung eines einzelnen Lehrers, der in diesem Falle unterirdische Bauten gestatten wollte, wird aus dem Grunde nicht beigepflichtet, weil durch Abnützung die Überbrückung immer schwächer und im Laufe der Zeiten baufällig werden kann, ohne rechtzeitig bemerkt zu werden, wodurch die grösste Gefahr entstehen könnte. 8) Aber nicht allein die Veranlassung einer Gefahr ist untersagt, sondern auch da, wo von irgend einer Seite Gefahr drohet, muss derselben vorgebeugt werden. 9) „Du sollst nicht unthätig stehen, wo deinem Nächsten Gefahr drohet.“ 10) So man einen Nebenmenschen in Gefahr sieht im Wasser unterzusinken, von einem wilden Thiere zerrissen oder von Räubern überfallen zu werden, ist man verpflichtet ihm helfend beizustehen. u) Eine Obrigkeit, die fahrlässig ist in der Hinwegräumung alles dessen, was irgend eine Gefahr verursachen könnte, trägt im Palle eines Unglückes die gleiche Schuld, als hätte sie selber Blut vergossen. 12) Reisende in unsichern Gegenden hatten das Recht, von der Behörde Begleitung von Schutzmännern zu beanspruchen; wurde ihrem Wunsche nicht Folge geleistet, so war die Behörde 6) Baba Mezia 117b, 118a; Maim. Niske Mamon 13, 19; Choschen M. 416, 1. 7) Choschen Mischpat 416. 8) Baba Batra 60a; Mann. Niske Mamon 13, 27; Choschen Mischpat 411] 1. 9) Maim. Rozeach 11, 4. 10) Leviticus 19, 16. n) Sanhedrin 73a; Maim. Rozeach 1, 14; Chosch. M. 426. 12) Moed Katan 5a u. b und 6a.