Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 15)
- Language
- German
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15 I. Gesetze zum Schutze der physischen Persönlichkeit. §.5. a) Zur Wahrung des Lebens. Das Leben, das kostbarste Gut des Menschen, bildet die Grundlage aller seiner Rechte und ist daher um so mehr vor Angriffen und vor Vernichtung zu schützen; es ist eine unerlässliche Pflicht eines jeden Einzelnen sowie Aufgabe der Gesammtheit, alles zu entfernen und hinwegzuräumen, wodurch irgend Jemand in seinem Leben oder in seiner Gesundheit gefährdet werden könnte. Schon das mosaische Gesetz befiehlt: „Wenn du ein Haus bauest, so mache ein Geländer um das Dach, dass nicht Blutschuld komme auf dein Haus, wenn Jemand von demselben berabfiele.“ l) Dieses Gesetz ist die Quelle vieler anderer Vorschriften, welche die Sicherheit der Person bezwecken; so muss, wenn in Jemandes Hofe ein Brunnen, eine Grube sich befindet, gleichviel ob dieselben Wasser enthalten, oder nicht, eine zehn Tefachim hohe Umzäunung gemacht oder sie müssen vollständig überdeckt werden. 2) Auch das Verbot, einen wilden Hund, eine baufällige Stiege im Hause zu lassen, 3) wurzelt in jener biblischen Vorschrift. Selbst zahme Hunde dürfen nur an Ketten in den Häusern gehalten werden, bloss in den Grenzstädten, wo feindliche Überfälle zu befürchten sind, können sie des Nachts von der Kette losgelassen werden. 4) Ebenso dürfen bösartige Katzen, welche Kindern gefährlich werden könnten, nicht als Hausthiere gehalten werden, und steht es Jedem frei, sie zu tödten. 5) 5) Deut. 22, 8. Das Geländer musste naeli Sifri z. St. und Maim. Rozeach 11, 8 mindestens zehn Tefachim (circa 1 2/s Ellen) hoch sein und eine entsprechende Stärke besitzen. 2) Sifri das.; Maim. Rozeach 11, 4; Chosehen Mischpat 427, 7. 3) Baba Kama 15b. Die Entfernung derselben kann auch zwangsweise vorgenommen werden. (B. K. das.). 4) Baba Kama 88a; Maim. Niske Mamon 5. 9; Chosehen Misehpat 409, 3. 5) Baba Kama 80b; Maim. Gesela 15, 17; Chosch. Mischp. 266, 4. Hierher gehören auch die Gesetze über stössige Ochsen und andere gefährliche Thiere. Siehe Chulin 7b und .j. Talmud Demai I. die Erzählung von Rabbi Juda Hanassi und Rabbi Pinchas ben Jair.