Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1879-01-01 · [2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879) · p. Seite 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[2.] für das Schlujahr 1878-1879 (1879)
Date
1879-01-01
Page
Seite 9 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3122061-3122064--0205-3122436
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

10 len, die Rechte der einzelnen Bürger und der Gesammtheit vor Verletzung zu schlitzen, ihre Interessen zu wahren, die Übel und Schäden, die yon der Übermacht der Natur und der Verhältnisse drohen zu entfernen und das Gemeinwohl zu fördern. Demnach unterscheidet sich Polizei yon Justiz dadurch, dass diese es bloss mit der Wiederherstellung des verletzten, mit der Sühne des gekränkten Rechts zu thun hat, jene aber die Schätzung des Rechtes vor Verletzung und Kränkung sich zur Aufgabe stellt. 2) §. 2. Um jede Übertretung eines Religionsgesetzes zu verhüten, wurden im alten Judenthum gewisse Präventiv-Verordnungen erlassen, die der Talmud unter den Worten משמרת oder גזירה begreift. 3) Diesen begegnen wir auch auf dem Gebiet des Rechtes, wo sie dazu bestimmt sind, Eingriffen in die Rechtssphäre Anderer vorzubeugen. (Polizei-Gesetze). Die Auffassuug Frankels, 4 5 6) dass die שני דייני גזירות , die zwei Richter für Geseroth zu Jerusalem, ö) Tribunalen für polizeiliche Verordnungen, also Polizeiämtern vorgestanden hätten, scheint daher richtig zu sein; °) dies ist auch aus folgender Stelle des j. Talmud ersichtlich 2) Nach Mohl bildet die Verhütung von Rechtsverletzungen einen Bestandtheii der Justiz (Präventiv-Justiz) und ist daher nicht Aufgabe der Polizei-, sondern der Justiz-Behörde. (Polizeiwissenschaft B. II, S. 14 Note 6 u. a. ä. 0.). Andere Rechtslehrer aber als: Burkhardt, Behr, Zacliariä u. m. A. stellen die Präventiv-Justiz als einen Theil der Polizei auf. Selbst Mohl nennt sie auch Rechtspolizei zum Unterschiede von der eigentliehen Polizei, die nach seiner Ansicht bloss die Wegräumung der übermächtigen Naturereignisse und die Beseitigung der Hindernisse zum Gegenstände ihrer Thätigkeit hat. ושמרתם את משמרתי עשו משמרת למשמרתי ף Moed Eatan 5a und Jebamoth 21a. 4) Monatschrift 1852 S. 247 Note 5. und דרכי משנה p. 61. 5) Kethuboth 104b. 6) Es ist nicht nöthig mit Frankel (a. a. 0.) eine Verwechslung des ר mit ל anzunehmen. Man wird sich vielmehr der Erklärung des Talmud anzuschliessen haben: Die Richter für Geseroth seien die Behörden gewesen, welche die Vorbeugungs-Massregeln gegen Raub zu treffen hatten, also Präventiv-Justizbeamten שהיו גוזרין גזירות על מיללת Der Wechsel der Leseart erklärt sich jedoch folgendermassen. Die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.