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Die Freistatt · 1914-04-30 · Heft 1 (30.4.1914) · p. 2

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Journal
Die Freistatt
Volume
2 (1914)
Issue
Heft 1 (30.4.1914)
Article
Der Wahlrechtsraub in Galizien
Date
1914-04-30
Page
2 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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2 ger! Locker, Der Wahlrechtsraub in Galizien Der neue Landtag* wird folgendermaßen zusammengesetzt sein Davon Ruthenen / Virilisten .... Vertreter des Großgrundbesitzes 12 45 Ii J> » V » der städtischen Zensus-Kurie 46 der städtischen alig. Kurie . | 12 der Handelskammern der Handwerkerkammern der Landgemeinden 1Ö5 l 48 227 62 Außerdem wird auch der jeweilige Rektor der noch zu gründenden ruthenischen Universität eine Virilstimme haben. Zu bemerken ist Snoch folgendes: Die städtische Zensuskurie und die städtische -allgemeine Kurie Umfassen einige und zwanzig größere Städte (an mehrere sind polnische Dorfgemeinden angelehnt). Die ersten zwei Drittel der direkte Steuern Zahlenden wählein in dier Zensuskurie; in der allgemeinen wählen alle Wahlberechtigten, d. i. 24jährigen, mit Einschluß derjenigen, die schon in der Zensuskurie das Wahlrecht haben. Die Landgemeindenkurie umfaßt alle (Stadt- und Dorf-) Gemeinden des Landes, die nicht zur Städtekurie gejhören. In dieser Kurie herrscht das Pluralsystem; die ersten zwei Drittel der direkten Steuerzahler haben je zwei Stimmen. iWas bringt nun die Wahlrejform den Juden? Das Wahlgesetz ist in sozialer Beziehung auf dem Prinzip der sogenannten Interessenvertretung aufgebaut. Bei diesem Prinzip sollen für die Größe der Vertretung einer bestimmten Gruppe zwei Momente maßgebend sein: 1) die Zahl und 2) die Steuerkraft, wobei man unter der Steuerkraft das Verhältnis der Summe der von der Gruppe gezahlten direkten Steuern zur Anzahl ihrer Köpfe versteht Es braucht wohl nicht betont zu werden, daß dieses Prinzip der Gerechtigkeit geradezu Hohn spricht, da doch die „direkten Steuern" der höheren Klassen in Wirklichkeit nichts anderes als — indirekte Steuern der ausgebeuteten arbeitenden Schichten sind. Doch da dieses Prinzip der Wahlreform nun einmal zugrunde gelegt wurde und niemand bei den gegebenen Verhältnissen an das

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