Die Freistatt
- Journal
- Die Freistatt
- Volume
- 1 (1913-1914)
- Issue
- Heft 11 (20.2.1914)
- Article
- Ökonomische Übersicht
- Date
- 1914-02-20
- Page
- Seite 658 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Ben Mordechai, Die jüdischen Dörfer in Rußland 657 Kolonisation begreifen. Dieses Judengesetz gewährte auch den jüdischen Pächtern, die eine Pacht auf mindestens 12 Jahre abschlössen, dieselben Vergünstigungen. Wieder ergoß sich über die Regierung ein Strom tausender Gesuche von Juden, die sich auf den Staatsländereien ansiedeln wollten. Die Regierung beschloß, nur solche, die auf eigene Kosten nach Neurußland kommen und noch den Besitz von 171 Rubeln nachweisen konnten, zu kolonisieren. Aber die Zahl der um Ansiedlung nachsuchenden Juden wurde dadurch nicht kleiner. 1841 wurden im Chersoner Gouvernement vier neue Kolonien (Neu-Berisslaw, Lwowo, Romano wka, Neu-Poltawka) gegründet. 1844 begann man auch in den übrigen Gouvernements des Ansiedlungsrayons Boden an die, welche sich ansiedeln wollten, zu verteilen und gewährte jeder Familie eine Unterstützung von ungefähr 175 Rubeln. (Diese, sowie alle anderen Ausgaben der jüdischen Kolonisation wurden durch die Einnahmen der Korobke-Steuer auf koscheres Fleisch gedeckt.) 1846 begann auch im Jekaterinoslawer Gouvernement die Ansiedlung der Juden. Zur Beschleunigung der Kolonisation und um die jüdischen Kapitalisten anzulocken, beschloß die Regierung, denen, die auf eigene Kosten mehr als 50 jüdische Seelen kolonisierten, das Ehrenbürger-, und denen, die mehr als 100 ansiedelten, das erbliche Ehrenbürgerrecht zu verleihen* Daraufhin gründeten auch tatsächlich einige reiche Juden Kolonien auf eigene Kosten, Im allgemeinen war das Ende der vierziger und der Anfang der fünfziger Jahre die Blütezeit der jüdischen Kolonisation in Rußland. Im Jahre 1857 gab es schon 420 kleinere und größere jüdische Dörfer, Bald aber änderte sich das Verhältnis der Regierung gegen die jüdische Landwirtschaft 1859 stellt sie die jüdische Kolonisation im Ansiedlungsrayon ein und beschränkte ihre Tätigkeit auf Neurußland,, 1864 verbot die Regierung den Juden, Erde in neun Westgouvernements zu kaufen, so daß hier die Weiterentwicklung der jüdischen Kolonisation sogar auf eigene Kosten unmöglich wurde. Zwei Jahre später (1866) beschloß sie, mit der jüdischen Kolonisation auch in Neurußland aufzuhören. Die jüdischen Kolonien der westlichen und südwestlichen Gouvernements, die auf gekauftem Boden gegründet waren, wurden aller weiteren Aussichten beraubt. Aber die auf Staats- oder gepachtetem Boden gegründeten Kolonien waren noch viel schlimmer daran. 1872 wurde eine Lustrationskommission zur Verteilung der Staatsländereien an die „Staatsbauern" und die auf Staatsboden angesiedelten jüdischen Kolonisten gegründet. Diese Kommissionen erhielten die Anweisung, den letzteren nur soviel Boden, als sie selbst bearbeiteten, zu überlassen. In den nordwestlichen Gebieten nahmen die Kommissionen nur