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Die Freistatt · 1913-11-15 · Heft 8 (15.11.1913) · p. Seite 447

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Journal
Die Freistatt
Volume
1 (1913-1914)
Issue
Heft 8 (15.11.1913)
Article
Wer ist angeklagt?
Date
1913-11-15
Page
Seite 447 (sequence 2)
Language
German
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446 Maxim Anin, Wer ist angeklagt? Konfession und Nationalität, sondern fast auch Namen und Wohnort des Mörders herausgelesen hat — Exemplare jenes welthistorischen Typus jüdischer Renegaten, der alle moralische Minderwertigkeit des jüdischen wie nicht jüdischen Wesens in potenzierter Gestalt in sich vereinigt — Ein Staatswesen, das weder politisch noch moralisch zu verlieren hat, wohl aber Jahre oder gar Jahrzehnte des Schmarotzerdaseins gewinnen kann, — Ein Volk, das in seiner Mehrheit am Ritualmordwahn mit zäher Treue festhält — Eine öffentliche Meinung, die in der Knechtschaft keinen Mut und in der Freiheit keine Selbstbegrenzung kennt Das sind die großen Mächte, die vereint in Kiew über das zu Tode geplagte Gewissen der Kulturwelt zu Gericht sitzen. — Und wer wird es verteidigen? Ein paar Rechtsanwälte, einige Dutzend Protestresolutionen und — ein Judengeschlecht, dessen geistige Führer nicht müde werden, feierlichst der Welt zu versichern, daß sie sich am warmen Christenblut nicht laben .... Viele protestieren, doch keiner findet den Mut zur donnernden Anklage. Uebrigens wäre denn hier nicht die Anklage ein Ruf in der Wüste? Sehen wir nicht sämtliche Faktoren des öffentlichen Lebens — Staat und Kirche, „Wissenschaft" und Politik — emsig tätig, das höllische Feuer zu schüren, mit kühler Erwägung das Lügengewebe zu spinnen? Mordlust hat den Prozeß trzeugt, Menschenhaß hat er gesät, was kann die Ernte sein? Auf ein Strohfeuer will ein untergehendes Gewaltreich die gewaltige Feuersbrunst ablenken, die ihm droht . . . Kann uns das einschüchtern, uns den Glauben nehmen, daß wir noch den Untergang dieses Reiches begrüßen werden? Nur unseren Mut kann es stählen. Erleben wir es ja alle, wie der akkumulierte Haß in seiner krassesten Roheit uns eng aneinanderkettet und alle Ewigkeitswerte der Kulturwelt zu unseren Verbündeten und Mitkämpfern macht. — Voll souveräner Verachtung blicken wir, „Ritualmörder", auf das heilige Zarenreich herab. Und auch die Aermsten zwischen uns könnten mit olympischer Ruhe die Selbstblamage dieses Rechtsstaates mit ansehen, — wenn die Mörderkeule nicht pogrombereit hinter der russischen Themis hinterlistig drohen würde. Und trotz alledem: süß müßte uns die Rache sein, die wir nun an unserem heutigen Verbündeten, am Gewissen Europas erleben, an demselben Gewissen, das für alle unsere Appelle stets und immer die stereotype Antwort hatte: „Interne Angelegenheit eines souveränen Staates/' Nun hat es die rächende

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