Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 31 (1938)
- Article
- Das Problem jüdischer Staatswerdung in Palästina
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 346 (sequence 17)
- Language
- German
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allem, was die Errichtung des nationalen Heims betrifft, als öffentliche Körperschaft (public body) anzuerkennen sei. Als Agency wurde vorläufig die zionistische Organisation anerkannt, deren Erweiterung durch Non-Zionists bereits im Mandat vorgesehen ist. Die Agency hat keinerlei Mitbestimmungsrecht, wohl aber einen Anspruch darauf, gehört zu werden. Als Vertretung der Juden tritt die Agency auch gegenüber der Mandatskommission auf. Neben den Verpflichtungen Juden und Arabern gegenüber stehen noch eine Reihe von Vorkehrungen allgemeiner Art. Die Artikel 13 und 14 des Mandats geben die Grundlage für die Sonderstellung der Heiligen Stätten, Artikel 28 sieht vor, daß für den Fall der Beendigung des Mandats der Völkerbundsrat die Aufrechterhaltung dieser Regelung sichert. Da das Mandat die Einführung einer modernen Anforderungen entsprechenden Rechtspflege voraussetzt, konnte es in Artikel 8 die Kapitulationen auf heben, die den Ausländern im früheren osmanischen Reich eine Sonderstellung gewährten. Für den Fall der Beendigung des Mandats leben aber die alten Privilegien wieder auf, sofern nicht eine neue Regelung zustandekommt. Eine der wichtigsten Begleiterscheinungen der Mandate ist der im Palästina-Mandat Artikel 18 ausgesprochene Grundsatz der Offenen Tür. Negativ wird hier verboten, daß die Mandatsmacht ihren Staatsangehörigen im Mandatsgebiet besondere wirtschaftliche 346