Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 31 (1938)
- Article
- Das Problem jüdischer Staatswerdung in Palästina
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 341 (sequence 12)
- Language
- German
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die nach politischen Weisungen ihrer Regierungen handeln, sondern besteht aus einer Reihe von Mitgliedern, die auf Grund besonderer Sachkunde vom Völkerbundsrat ernannt werden und ihr Amt völlig unabhängig ausüben. Die Mehrzahl der Mitglieder muß überdies Staaten entstammen, die kein Mandat ausüben. Die Mandatskommission fällt keine Entscheidungen und erteilt keine Weisungen, sie ist ein Ausschuß internationaler Kapazitäten, der dem Völkerbundsrat beratend zur Seite steht. Die Tätigkeit, die die Kommission jetzt bei der Prüfung und Erörterung des Peel-Berichts ausgeübt hat, geht über ihre eigentliche Aufgabe, die Prüfung der laufenden Verwaltung, hinaus, es ist deshalb auch nötig gewesen, daß ihr hierfür ein besonderer Auftrag erteilt wurde. Es ist damit zu rechnen, daß die Mandatskommission auch fernerhin bei den Plänen der Umgestaltung der palästinensischen Verhältnisse zur Prüfung und Begutachtung herangezogen werden wird. Die Ergebnisse, zu denen sie kommen wird, werden wegen der Sachkunde der Männer und Frauen die in ihr sitzen, größtes Gewicht haben, aber irgendwelche Entscheidungen kommen bei der Tätigkeit der Kommission nicht in Betracht. Unter den Mandaten nimmt das Palästina-Mandat eine Sonderstellung ein. Bei Syrien und Irak handelte es sich tatsächlich um eine Übergangsmaßnahme von übersehbarer Dauer. Bei Irak ist es zur formellen Durchführung des Mandats gar nicht erst gekommen. England hat seine Aufgabe so durch- 341