Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 31 (1938)
- Article
- Das Problem jüdischer Staatswerdung in Palästina
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 340 (sequence 11)
- Language
- German
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Sachen der king in council tätig. Praktisch bedeutet das, daß hier das Kabinett, dessen Ratschlägen der König folgt, ohne Parlament handelt. Nur insofern als das Parlament die Führung der Politik in die Debatte ziehen und die Regierung befragen kann, können palästinensische Angelegenheiten im Parlament zur Sprache gebracht werden. In diesem Sinne ist auch das Londoner Parlament eine Stelle, der die Mandatsmacht verantwortlich ist. Die allgemeine Abhängigkeit jeder englischen Regierung von der Stimmung des Parlaments spielt auch hier ihre Rolle, und aus ihr heraus ist es zu verstehen, daß die Regierung vor den Verhandlungen mit der Mandatskommission über den Peel-Bericht sich vergewisserte, wie die beiden Häuser des Parlaments zu der Sache stünden. Nur insofern kann das Parlament beteiligt sein, als seine Zustimmung erforderlich werden kann, wenn England neue internationale Bindungen eingeht, bei denen Verträge geschlossen werden, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Trotz der Abwesenheit eigentlicher parlamentarischer Kontrolle ist die Gewalt Englands in Palästina durchaus kontrollierte Gewalt. Daß die Mandatsgewalt keine absolute eigenständige Herrschaft ist, zeigt sich sinnfällig darin, daß alljährlich der Mandatskommission Rechenschaft zu legen ist. Diese nimmt die Prüfung des dem Völkerbundsrat alljährlich abzustattenden Berichts vor. Die Kommission ist nicht eine solche von Staatsvertretem, 340