Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 31 (1938)
- Article
- Wie eine jüdische Gemeinde entstand
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 220 (sequence 13)
- Language
- German
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gemeinen Judenpolitik des Staates, der einzelnen Juden schon Rechte einzuräumen bereit war. 1791 hatte der König dem Juden Lion Wolff aus Berlin, seiner Familie und einem Teilhaber ״in Betracht seiner als Polizeiinspektor bei unserer Armee bewiesenen Treue und Tätigkeit und zur Belohnung seiner uns bisher geleisteten guten Dienste“ ein General Schutz- und Handlungsprivilegium mit den Rechten und Pflichten der christlichen Kaufleute, das für alle Lande und Provinzen gelten sollte, ״keine davon ausgenommen, mithin auch für das Herzogtum Schlesien und die Grafschaft Glatz“. Im Jahre 1802 bat Wolff auf Grund dieser Vergünstigung um die Erlaubnis, sich in Glatz niederlassen zu dürfen. Kriegs- und Steuerrat Müller bemerkt hierzu am 17. August 1802, daß dem Gesuche nicht das mindeste Bedenken entgegenstehen könne. Schon am nächsten Tage erscheinen jedoch die Vertreter der Bürgerschaft vor dem Magistrat und erheben Einspruch. Um eines einzelnen willen dürfe ein uraltes Privileg nicht auf gegeben werden. Dieser Einspruch wird dem commissarius loci übermittelt und durch besondere Anführungen des Magistrats unterstützt. Anscheinend hat Wolff, nachdem am 27. August 1802 eine Anzahl Bürger nochmals vorstellig geworden war, auf seine Niederlassungsabsichten verzichtet. Wenige Jahre darauf ist Glatz von den Truppen Napoleons eingeschlossen. Und in diesen gefahrvollen Tagen leisten zwei Juden dem Vaterland 220