Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 31 (1938)
- Article
- Wie eine jüdische Gemeinde entstand
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 8)
- Language
- German
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sie seien von der Abgabe befreit und auch auf ihrem Wege nirgends darum angehalteri worden. Doch das: hilft ihnen nichts, sie müssen bezahlen. Erst nachträglich richtet das Amt an den Kriegs- und Steuerrat Müller die Anfrage, ob es sich richtig verhalten habe. Es stellt sich auf den Standpunkt, die Ver- Ordnung von 1788 befreie die Juden nur zu der Zeit und an dem Orte der Messe von den Abgaben. Müller erteilt die seltsame ״Resolution“: Zwar seien die auswärtigen Juden, die nach den Messen oder Märkten reisten, von Abgaben frei, aber ״Weil nun gedachtes Reglement (von 1788) nichts dieserhalb wegen seiner Freyheit der von den Messen zurückkommenden fremden Juden gedenket; so hat das Juden Tage Gebühr Amt recht verfahren, wenn es die Mährische von der Frankfurter Messe hierdurch passierten fremden Juden den Tage Groschen hat entrichten lassen, da sie durch das Reglement davon nicht dispensiret worden sind, und muß hiebey auch bis auf weitere Verfügung sein anderweites unabänderliches Bewenden behalten“. Es war gut, daß auch Müller nicht versäumen wollte, sich der Zustimmung seiner Vorgesetzten Behörde zu versichern. Diese entschied am 22. August, daß die Juden auch auf der Rückreise keine Tagegebühr zu entrichten hätten, das allein entspreche dem Sinne der ganzen Maßregel. Um diese Zeit erwuchs den Glatzer Kommunalbehörden eine neue schwere Aufgabe. Vom Jahre 1788 an strömen zahlreiche Juden aus Böhmen