Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 31 (1938)
- Article
- Wie eine jüdische Gemeinde entstand
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 213 (sequence 6)
- Language
- German
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ein schärferes Vorgehen empfohlen. Am 27. April 1785 ergeht das ״Publicandum“, daß es den Juden verboten sei, in der Grafschaft Glatz Wohnungen zur Miete zu haben. Man wollte dadurch nicht nur verhindern, daß die Juden auf dem Lande ständigen Aufenthalt nähmen, sondern suchte darüber hinaus das weit verbreitete Niederlassungswesen zu treffen, indem man den Juden die Möglichkeit nahm, in gemieteten Räumen Handelsniederlassungen und Warenlager zu errichten. Damals lenkte ein Zwischenfall die Auf merksamkeit auf eine andere judenpolitische Maßnahme. Um den Aufenthalt der Juden in der Stadt zu überwachen und zu beschränken, hatte man auch in Glatz ein ״Judentoleranzamt“ eingerichtet, das von dem Juden für jede Nacht seines Aufenthalts eine Abgabe von vier Groschen zu erheben hatte. Diese Ämter hatten es nicht leicht. Die Juden suchten sich der Entrichtung der ״Tagegebühren“ natürlich gern zu entziehen. So wird in dem oben erwähnten Mahnschreiben der Königlichen Akzise- und Zolldirektion vom 28. August 1784 beklagt, daß sie ,,um der Entrichtung der Juden Tage Gebühr zu entgehen, sich nur den Tag über in den Städten aufhalten, sodann aber sich auf das nächste Dorf begeben“. Die Einnahmen der Judentoleranzämter waren denn auch immer sehr karg. Eines Tages, anno 1786, wird bei dem Judentoleranzamte zu Kleibitz ein närrischer Jude namens David Israel angehalten, 213