Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 31 (1938)
- Article
- Wie eine jüdische Gemeinde entstand
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 4)
- Language
- German
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er solle sich auch hier nicht mehr als nötig aufhalten. Die Haltung des Magistrats stand im Einklang mit der Judenpolitik der österreichischen Behörden; auch in Wien sah man das Ueberhandnehmen der Juden in den Kronländern nicht gern und suchte ihnen überall Schwierigkeiten zu machen, wie unter anderem eine Verordnung vom 31. Juli 1725 beweist, die denen, die verboten erweise Juden bei sich aufnehmen, eine Strafe von nicht weniger als 1000 Dukaten androht. Nach der Eingliederung Schlesiens in Preußen setzte die preußische Regierung diese Politik fort. So erließ die Preußische Breslauische Kriegs- und Domänenkammer am 3. August 1742 alsbald folgendes Rundschreiben: ״Unseren Gruß zuvor, liebe Getreue, Wir befehlen Euch hiermit, aller gnädigst, aber auch allen Ernstes, daß Ihr keine Juden über die in den vormahligen kaiserlichen Patenten ausgesetzte Zeit da selbst tolerieren, sondern diejenigen, so sich bis her eingeschlichen, fortschaffen sollt.46 Aber den Bemühungen der Behörden erwuchsen immer neue Widerstände und oft gerade da, wo man sie am wenigsten vermutete. Es gab in der Stadt Kaufleute, die sich von jüdischen Händlern heimlich mit Waren beliefern ließen. Sie bekamen die Waren auf diesem Wege billiger und bequemer und konnten ihre Berufsgenossen leicht unterbieten. Nur durften sie sich nichts merken lassen. Am 26. August 1760 beschwerte sich die Glatzer Kauf- 14• 211