Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 30 (1937)
- Article
- Geschichte und Gegenwart in der Rechtsordnung Palästinas
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 226 (sequence 10)
- Language
- German
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Während England emsig bemüht ist, durch genaue Katasteraufnahme, durch Herstellung zuverlässiger Grundbücher und durch eine Modernisierung des Hypothekenrechts äußere Ordnung und Sicherheit in den Grundstücksverkehr hineinzubringen, ist es die Reform des ganzen Grundstücksrechts bisher schuldig geblieben. Auf anderen Gebieten ist den modernen Ansprüchen genügt worden. Dabei hat eine starke Anlehnung an englisches Recht stattgefunden. Die Folge ist eine eigentümliche Schichtung des Rechts auf den verschiedensten Gebieten. Da ist die Grundschicht des türkisch-mohammedanischen Rechts, repräsentiert vornehmlich durch die Mejelle, darüber die Schicht türkischer Gesetzgebung nach französischem Muster und endlich die neue englische Gesetzgebung. Fast jedes englische neue Gesetz hebt ältere türkische Bestimmungen auf. Verhältnismäßig wenig ist von der Mejelle gestrichen, dafür sind die Gesetze französischen Ursprungs in großem Umfang abgebaut. Vom Handelsgesetzbuch, das dem Code de Commerce nachgebildet war, ist nur sehr wenig übrig geblieben, nachdem Wechselrecht, Firmenrecht, Recht der Handelsgesellschaft und Aktienrecht durch besondere Gesetze neu geregelt worden sind. Auch das literarische und gewerbliche Urheberrecht und das Markenrecht sind neu gestaltet. Nach englischem Muster sind die Gerichte und das Gerichtsverfahren gestaltet. Rückständig ist noch das Strafrecht. Ein 226