Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 30 (1937)
- Article
- Geschichte und Gegenwart in der Rechtsordnung Palästinas
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 221 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- Haifa 1× ep/1047930
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tenz entzogen sein sollten. Für die Araber war das zu wenig, und die Juden fürchteten, daß auch ein Legislative Council mit beschränkter Kompetenz für sie ungünstig wirken könnte. Das ist aber nicht das einzige Problem, das bei dieser wichtigen Frage der äußeren Ordnung Palästinas in Betracht zu ziehen ist. Die beiden Bevölkerungsteile stehen vorläufig noch auf sehr verschiedenen Kulturstufen. Die verschiedene Stellung der Frau darf hier nicht übersehen werden. Die Stellung, die Religion und Sitte der Frau im Orient zuweist, macht die Erteilung politischer Rechte an sie für den Araber unmöglich. Bei den Juden ist das anders. Das hat auf dem Gebiet, wo eine Beteiligung der Bevölkerung an der Verwaltung schon eingeführt ist, nämlich der kommunalen Selbstverwaltung, zu einer merkwürdigen Erscheinung geführt. In allen Städten des Landes haben nur die Männer das Wahlrecht, einzig und allein T e 1 - A v i v kennt auch das Wahlrecht der Frau. Dort ist geschlossenes jüdisches Gebiet. Die jüdische Frau in Haifa, Jaffa und Jerusalem — die dieselben Fähigkeiten hat wie ihre Schwester in Tel-Aviv — muß auf das Wahlrecht verzichten, weil in diesen Orten Juden und Araber zusammen wohnen. Hier zeigt sich deutlich die Problematik, die das Zusammentreffen verschiedener Kulturkreise auf engem Raum für Politik und Recht bedeutet. Diese Problematik durchzieht das gesamte Rechtsleben Palästinas. Primitive Kultur, Halb*