Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 30 (1937)
- Article
- Geschichte und Gegenwart in der Rechtsordnung Palästinas
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 220 (sequence 4)
- Language
- German
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tung, die Entwicklung der vorhandenen arabischen Bevölkerung zu fördern. Diese einander gegenüberstehenden Pflichten haben in die Handhabung des Mandats von Anbeginn eine immanente Zwiespältigkeit hineingetragen. In anderen Mandatsländern mit kulturfähigen Bevölkerungen ist das Mandat als ein zeitweiser Behelf zwecks Erziehung zur politischen Selbständigkeit gedacht gewesen, als eine Art politischer Beistandsschaft. So war es in Irak und Syrien. In Palästina mußte die Aufgabe der Heranbildung der Bevölkerung zu politischer Selbständigkeit zurücktreten, hier handelt es sich um zwei Bevölkerungen, die vorhandene arabische und die jüdische, und zwar die aktuelle jüdische, die schon in das Land zurückgekehrt ist, und die virtuelle, für die Erez Jisrael das Ziel ist. Das Mandat, das England die volle Gewalt der Regierung überträgt, hat wegen dieser besonderen Umstände freie Hand gelassen, ob und in welchem Umfang die Bevölkerung an der Regierung zu beteiligen ist. England regiert das Land, ähnlich wie eine Kronkolonie, autoritär. Die ganze Verantwortlichkeit der Gestaltung des öffentlichen Lebens liegt bei der Mandatsmacht. Die mehrfachen Versuche, einen Legislative Council einzuführen, sind ebenso viele Versuche, die Verantwortlichkeit zu teilen und abzuwälzen. Sie sind auf lange Zeit hinaus praktisch zum Scheitern verurteilt. Dabei war der Legislative Council so gedacht, daß die Fragen, die die jüdische Heimstätte betreffen, seiner Kompe- 220