Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 30 (1937)
- Article
- Geschichte und Gegenwart in der Rechtsordnung Palästinas
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 3)
- Language
- German
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betrübend gezeigt. Aus weiterer Perspektive gesehen, sind sie nichts als die rohen Begleiterscheinungen der Krise, die sich aus dem Gegeneinander der jüdischen und der arabischen Ansprüche zwangsläufig ergibt. Es ist kein Zufall, daß der Gegenstand der Kämpfe dieser Tage sich in Fragen der rechtlichen Ordnung kristallisiert hat: Legislative Council oder nicht, Recht auf Einwanderung oder deren Verbot. Die Mandatsmacht soll das alles ordnen. Seit der Zeit General Allenbys ist sie mit wechselndem Glück, wechselndem Geschick und wechselnder Energie damit beschäftigt. Das Mandat gibt den Rahmen, der Recht und Pflicht Englands bestimmt. Das Mandat des Völkerbundes bestätigt noch einmal die Balfour- Deklaration. Das Recht des jüdischen Volkes auf die nationale Heimstätte in Palästina ist damit völkerrechtlich gewährleistet. Auch die Stellung der Jewish Agency als Vertretung der Judenheit beim Wiederaufbau der alten Heimat ist durch das Mandat völkerrechtlich verankert. Das Mandat verpflichtet England, jüdische Einwanderung zu erleichtern, die Einbürgerung zu beschleunigen, geschlossene Siedelung auf dem Lande zu fördern und die hebräische Sprache der englischen und arabischen gleichzustellen. Diese Pflichten bedingen ebenso viele Ansprüche der Juden. Demgegenüber steht der Vorbehalt, daß die bürgerlichen und religiösen Rechte der Nichtjuden in Palästina nicht beeinträchtigt werden dürfen, und die Verpflich- 219