Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 30 (1937)
- Article
- Jüdische Bildnis-Maler der Posener Biedermeierzeit
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 208 (sequence 5)
- Language
- German
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er sich nunmehr dem weniger zum Verbrechen verlockenden Berufe eines Porträt-Malers zuwandte. Das strafrechtliche Verfahren gegen Czarnikau erweckt, wenn kleines mit großem verglichen werden darf, die Erinnerung an einen Prozeß am Ausgang des Mittelalters, der ebenfalls gegen einen bildenden Künstler wegen desselben Verbrechens der Urkundenfälschung gerichtet war; und zwar gegen einen der größten Bildhauer Nürnbergs und Krakaus, gegen Veit Stoss (1439—1533). Allerdings war Czarnikau, als die Anklage gegen ihn erhoben wurde, erst etwa 20 Jahre alt. Auch lag gegen ihn nur eine Denunziation vor, die jedes überzeugenden Beweises entbehrte, während Veit Stoss, als er der schweren Urkundenfälschung beschuldigt wurde, das biblische Alter bereits weit überschritten hatte und des ihm zur Last gelegten Verbrechens lückenlos überführt und geständig war 3 * * * * 8). Die Unmöglichkeit, als Lithograph tätig sein zu können, erwies sich später als ein Glück für Czarnikau, da er, neben seiner großen zeichnerischen Begabung, auch alle Eigenschaften besaß, die ihn zu einem bedeutenden Maler befähigten. Er schuf zunächst kleine, sehr hübsche Genrebilder, dann 3) Auf das Verbrechen der Urkundenfälschung stand damals die Strafe der „Blendung“. — Die Richter in Nürnberg waren jedoch einsichtsvoll genug, um zu erkennen, daß ein gottbegnadeter Plastiker wie Veit Stoss, der seine Meisterwerke „sehend mit fühlendem Aug\ fühlend mit sehender Hand“ schuf, zur Ausübung seiner Kunst des Augenlichts nicht entbehren konnte. Sie begnadigten ihn daher zur „Brandmarkung“, die dann auch ausgeführt wurde. 208